Politisches

Eigenmietwertbesteuerung: NR-Kommission muss nochmals ran

Politisches Das wiederholte Hinausschieben des definitiven Entscheids zum Eigenmietwert ist unverständlich. Das im politischen Prozess vorgesehene Differenzbereinigungsverfahren hätte ausreichend Möglichkeiten geboten, die Vorlage auf einen mehrheitsfähigen Nenner zu bringen.

Der HEV Schweiz ist einerseits erfreut, dass der Nationalrat den Handlungsbedarf zur Abschaffung des Eigenmietwerts sowie die Untauglichkeit der deutlich überladenen Vorlage seiner vorberatenden Kommission (WAK-N) klar erkannt hat. Kein Verständnis hingegen hat der Verband für die Rückweisung der sich seit fünf Jahren in der Beratung befindenden Vorlage. Das Differenzbereinigungs-verfahren hätte die Gelegenheit geboten, das Geschäft auf einen mehrheitsfähigen Inhalt zurückzustutzen. Mit der jetzt beschlossenen «Zusatzrunde» muss die WAK-N zwar nun bezüglich der kritischen Punkte – Abzug für private Schuldzinsen, Schuldzinsabzug für Ersterwerber, Unterhaltskostenabzug – über die Bücher. Damit wurde aber die Eigenmietwert-Abschaffung erneut hinausgeschoben. Für den HEV Schweiz stellt sich damit die Frage, ob die Mehrheit des Nationalrates überhaupt willens ist, bei der Wohneigentumsbesteuerung eine Änderung herbeizuführen oder ob es sich bei der Rückweisung um eine Alibi-Übung handelt.

Der Verband nimmt positiv zur Kenntnis, dass eine Mehrheit des Nationalrates in langwierigen und intensiven Diskussionen grundsätzlich für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung votiert hat und die Problematik für die betroffenen Wohneigentümer ernst nimmt. Mit der Rückweisung an die Kommission verbindet der Nationalrat den klaren Auftrag, eine system- und verfassungskonforme Vorlage vorzubereiten, wie sie auch der Ständerat bereits im letzten Jahr verabschiedet hatte. Dies entspricht der Forderung des HEV Schweiz. Dieses Ziel hätte allerdings schneller durch eine Beschlussfassung des Nationalrates zur Vorlage erreicht werden können – in Verbindung mit einer Bereinigung der Differenzen zur Vorlage des Ständerates im Rahmen der weiteren Beratung zwischen den Räten.

Rasche Überarbeitung gefordert

Der HEV Schweiz ist daher enttäuscht, dass mit der beschlossenen Rückweisung die Vorlage nun zum wiederholten Mal in eine Zusatzrunde geschickt wurde. Der Verband verlangt von der WAK-N, die Überarbeitung bereits an ihrer nächsten Sitzung im Oktober an die Hand zu nehmen und die relevanten Eckpunkte analog der Vorlage des Ständerates zügig zu überarbeiten. Der HEV Schweiz begrüsst, dass sich der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen ausdrücklich für eine rasche Lösungsfindung einsetzen will. Der HEV Schweiz setzt sich dabei für eine system- und verfassungskonforme Lösung ein. Fällt die Eigenmietwertbesteuerung beim Erstwohnsitz, müssen systemkonform grundsätzlich auch die Abzüge von Gewinnungskosten fallen.

Auch die Regelung des Abzugs für private Schuldzinsen ist dahingehend zu korrigieren, dass zukünftig maximal 70 % der steuerbaren Vermögenserträge steuerlich in Abzug gebracht werden können. Gleichzeitig muss für Ersterwerber von selbstgenutztem Wohneigentum aber ein beschränkter Schuldzinsabzug möglich sein, damit dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung endlich Rechnung getragen wird. HEV Schweiz

Der HEV Schweiz ist enttäuscht, dass mit der beschlossenen Rückweiseung die Vorlage nun zum wiederholten Mal in eine Zusatzrunde geschickt wurde.

Wie geht es weiter?

Der HEV Schweiz wird in seiner Zeitung «Der Schweizerische Hauseigentümer» sowie auf der Website unter hev-schweiz.ch/eigenmietwert über die weiteren Beratungen berichten. Online finden Sie zudem alle relevanten Unterlagen sowie weiterführende Informationen zur Gesetzesvorlage und Verlinkungen zu den relevanten Daten aus dem amtlichen Bulletin und Abstimmungen im Parlament.