Bundespolitik

Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Nationalrat Christian Dandrès, Vorstandsmitglied des Mieterinnen- und Mieterverbands, verlangt mit einem Vorstoss, dass das Bundesamt für Statistik Daten sammeln und auswerten soll, um zu beurteilen, ob im Mietwohnungsmarkt eine ethnische Diskriminierung besteht. Darüber hinaus fordert er die Einführung eines Pilotverfahrens, das auf anonymen, über eine Plattform eingereichten Kandidaturen gründet. Mit anderen Worten möchte Herr Dandrès die Vergabe von Mietwohnungen verstaatlichen und die Hauseigentümer entmündigen.

Beim Abschluss eines Mietvertrags gilt in der Schweiz grundsätzlich Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die vermietende Person frei entscheiden kann, wem sie welches Mietobjekt zur Miete überlassen möchte. Interessierte Personen haben keinen Anspruch, den Zuschlag bei einer Ausschreibung zu bekommen. Hauseigentümer müssen auch nicht begründen, weshalb sie bestimmte Gruppen oder Haushalte berücksichtigen oder eben nicht. Dasselbe gilt für Herkunft, Alter oder ähnliche Kriterien. Es liegt im Ermessen der Hauseigentümer, welche juristische oder private Person den Zuschlag erhält.

Eingriff in die Vertragsfreiheit

Damit aber das Bundesamt für Statistik beurteilen kann, ob es im Mietwohnungsmarkt ethnische Diskriminierung gibt, müssten die Eigentümer Rechenschaft darüber ablegen, wie die Entscheidung zustande gekommen ist – ein klarer Eingriff in die Vertragsfreiheit. Hauseigentümer müssen Wohnungen auch ohne Ausschreibung vermieten können, und zwar ohne erklären zu müssen, wem sie welches Mietobjekt weshalb zur Miete überlassen möchten. Soft-Faktoren – wie zum Beispiel Sympathie, Bauchgefühl oder Erfahrung – spielen eine zentrale Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine interessierte Person. Diese Faktoren kann man nicht immer begründen und auch nicht statistisch erfassen.

Die Einführung eines Pilotverfahrens, das anonyme, über eine Plattform eingereichte Kandidaturen vorsieht, würde den Hauseigentümern die wichtigste Entscheidungsgrundlage – ein gutes Gefühl – entziehen. Das ist inakzeptabel, denn es sind ja auch die Hauseigentümer, welche die mit der Vermietung verbundenen Risiken wie Zahlungsausfälle, Schaden am Mietobjekt, Verfahren wegen Mieterstreitigkeiten etc. tragen müssen.

Viel Aufwand, wenig Nutzen

Der Vorstoss würde zu einem unverhältnismässigen bürokratischen Aufwand führen. So müssten sich auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte der Hauseigentümer über die Plattform anmelden, obwohl es vielleicht schon klar ist, dass die Tochter den Zuschlag erhalten wird. Darüber hinaus müssten alle Mietinteressenten ihre Daten auf der Plattform offenlegen, was aus datenschutzrechtlichen Gründen äusserst problematisch erscheint. Aus den erwähnten Gründen lehnt der HEV Schweiz diesen Vorstoss entschieden ab.

«Es liegt im Ermessen der Hauseigentümer, welche Person das Mietobjekt erhält.»