Bundespolitik

Biodiversitätsinitiative und Gegenvorschlag schiessen über das Ziel hinaus!

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Im März 2019 wurde als Druckmittel mit Blick auf die 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, RPG2, die Biodiversitätsinitiative lanciert, die am 15. Oktober 2020 zustande kam. Diese fordert einen verstärkten Schutz für baukulturelles Erbe und der Landschaften sowie die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt in der Schweiz.

Die Initiative geht zu weit

Es besteht Handlungsbedarf bei der Biodiversität. Aber meiner Ansicht nach schiesst die Biodiversitätsinitiative weit über das Ziel hinaus. Die Initiative schränkt die Hoheit der Kantone und insbesondere die Rechte der Immobilieneigentümer stark ein. Die Flächen, Mittel und Instrumente für die Sicherung der Biodiversität werden im Initiativtext nicht ausschliesslich ausserhalb der Bauzone für anwendbar erklärt. Das könnte zu massiven Einschränkungen und enormen Kostenfür Immobilieneigentümer beim Bauen im Siedlungsgebiet führen. Überdies würde das Baubewilligungsverfahren erschwert und kostspieliger. Die Folgen einer Annahme der Initiative wären somit für Immobilieneigentümer schwerwiegend. Deshalb begrüsse ich, dass der Bundesrat und der Nationalrat die Biodiversitätsinitiative ablehnen.

Gegenvorschlag braucht Anpassungen

Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats sieht eine Revision des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vor, die unter anderem ein Ziel aus der Strategie Biodiversität Schweiz übernehmen will: 17 % , statt bisher 13,4 % , der Landesfläche sollen bis 2030 als Schutzgebiete (Kernzonen) gesetzlich verankert werden. Das wäre eine Erhöhung um die gesamte Fläche des Kantons Luzern. Dabei wird vergessen, dass für die Biodiversität nicht nur die Quantität, sondern vor allem die Qualität zählt. Weiter soll auch eine Baukultur mit hoher Qualität gefördert werden. Das steht jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Erhalt und der Verstärkung des Schutzes der Biodiversität und hat im Entwurf nichts verloren. Der HEV Schweiz hat deshalb die Verankerung des Anliegens im Gesetz stets abgelehnt. Umso mehr erfreut es mich, dass der Nationalrat in der Herbstsession Vernunft walten liess und die Förderung der Baukultur von hoher Qualität aus dem Entwurf gestrichen und die Verankerung der fixen Quote von mindestens 17 % im Gesetz abgelehnt hat. Das Geschäft geht nun in die vorberatende Kommission desStänderats. Möge auch diese mitBedacht entscheiden.

«Die Initiative schränkt die Hoheit der Kantone und insbesondere die Rechte der Immobilieneigentümer stark ein.»