Propangasflaschen sind in der Schweiz allgegenwärtig: In Gärten und auf Campingplätzen, auf Terrassen und Balkonen speisen sie Hunderttausende von Grills. Und schon bald wird Propan einen zweiten grossen Einsatzbereich erobert haben. Unter der Bezeichnung «R290» wird es als natürliches Kältemittel für Wärmepumpen verwendet. Denn aufgrund der «F-Gase-Verordnung» der EU respektive dem Schweizer Pendant «ChemRRV» haben synthetische Kältemittel schon bald ausgedient (siehe Box «Neue Verordnung»).
Umsteigen ohne Eile
Bedeutet die nahende Veränderung, dass Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Heizungssanierung aufschieben müssen? «Nein, das ist nicht nötig», beruhigt Baptiste Lacoste. Der Segmentleiter Wärmepumpen bei Elco beschäftigt sich seit einigen Jahren intensiv mit dem Wechsel und weist auf einen wichtigen Punkt hin: «Wer seine Heizung sanieren will, muss so oder so mit einer Projektzeit von mindestens 1,5 Jahren rechnen. Die Lieferung der neuen Wärmepumpe ist das geringste Problem. Doch das sorgfältige Abklären des Gebäudezustandes, das Finden der richtigen Lösung und nicht zuletzt die Baueingabe, der Lärmschutznachweis und das Beantragen der Fördergelder verschlingen sehr viel Zeit.» Wer den Ball ins Rollen gebracht habe, tue deshalb gut daran, das Projekt durchzuziehen, meint Lacoste: «Die Wärmepumpen mit den bisher üblichen Kältemitteln bieten sehr gute Leistungsdaten. Es ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, das ganze Projekt um ein bis zwei Jahre aufzuschieben, nur um Propan nutzen zu können. Denn die Reduktion des CO2-Ausstosses schafft man mit jeder Wärmepumpe.»
Eine häufige Frage, die Eigentümerschaften im Zusammenhang mit Kältemitteln umtreibt, ist das vermeintlich notwendige «Upgrade» ihrer Anlage: Muss die «alte» Wärmepumpe nicht auf Propan «umgestellt» werden? Auch hier verneint der Fachmann. «Jede Wärmepumpe ist für den Betrieb mit einem ganz spezifischen Kältemittel ausgelegt. So wenig, wie man einen Benzinmotor auf einmal mit Diesel oder Biosprit betreiben kann, so wenig kann man auch eine Wärmepumpe von einem synthetischen auf ein natürliches Kältemittel umstellen.» Dieser technischen Tatsache trägt auch der Bestandesschutz des Gesetzgebers Rechnung: Wer vor dem 31.12.2026 eine Wärmepumpe installiert, egal mit welchem Kältemittel, darf diese auch 2027 und später betreiben, servicieren und wenn nötig reparieren lassen (Ausnahme: Anlagen mit Kältemittel-GWP von mehr als 2500 nur bis 2030).
Welches Kältemittel eine bestehende Wärmepumpe nutzt, steht in der Regel auf dem Typenschild. Die Angabe zum GWP von Kältemitteln finden sich im Internet oder beim Hersteller.
Wachsende Auswahl
Wer sein Projekt zur Heizungssanierung bereits gestartet hat oder starten möchte, wird von den neuen Vorschriften also nicht eingeengt. Eine Sanierung mittels Wärmepumpe mit «altem», also synthetischem Kältemittel bleibt bis Ende des nächsten Jahres erlaubt. Wer von Anfang an auf Propan setzen will, hat eine wachsende Zahl von Optionen. Denn die Hersteller forcieren nun Propan-Wärmepumpen und steigern deren Leistung laufend. So auch Elco. War zum Beispiel die Propan-Wärmepumpe «Aerotop SPK» letztes Jahr noch mit Leistungen von 7 und 10 Kilowatt verfügbar, ergänzen ab Juni 2025 zwei Modelle mit 16 und 20 Kilowatt das Sortiment. Bei grösserem Heizwärmebedarf können auch zwei Wärmepumpen zu einer sogenannten Kaskade zusammengeschaltet werden.
Die bisherigen Erfahrungen mit Propan-Wärmepumpen sind positiv. Das zeigt zum Beispiel die Heizungssanierung von Familie Belinger in Bad Ragaz SG (siehe «Hauseigentümer» Nr. 17/2024). Zufrieden ist auch Pascal Junker, Leiter Heizung bei der Dick AG in Biberist SO. Er hat im Lauf des letzten Jahres schon verschiedene Projekte mit Propan-Wärmepumpen umgesetzt. Dafür müsse man das Rad nicht neu erfinden. «Zwei Punkte sind wichtig», sagt Pascal Junker. «Erstens muss man die verlangten Sicherheitsabstände einhalten. So kann man vermeiden, dass nach einer Beschädigung der Wärmepumpe Propan ausströmen und sich an einem tiefer gelegenen Ort wie etwa einer Kellertreppe ansammeln kann.» Zweitens sei es wichtig, die Hauseinführung sowie allfällige Schächte oder Fallrohre (Regenrinnen) einwandfrei abzudichten, damit im Havariefall kein Gas ins Gebäude gelangen könne.
Fazit
Wer bei Worten wie «Beschädigung» oder «Gas» ein mulmiges Gefühl hat, kann beruhigt werden: Eine Propan-Wärmepumpe enthält nur einen Bruchteil der Gasmenge, die in einer handelsüblichen Grill-Gasflasche enthalten ist. «Zudem sind die Wärmepumpen sehr solide konstruiert», sagt Baptiste Lacoste. Ein Unfall mit dem Rasenmäher könne das Gehäuse verbiegen, aber kaum den Kältemittelkreislauf beschädigen – «da sprechen wir dann eher von umstürzenden Bäumen.»
Neue Verordnung
Ab 1. Januar 2027 sind für Wärmepumpen nur noch natürliche Kältemittel zulässig. Dazu gehören als die drei wichtigsten Vertreter Kohlendioxid (CO2), Ammoniak sowie Propan. Mit der Änderung wird die «F-Gase-Verordnung» der EU nachvollzogen. Diese reduziert die Verwendung von synthetischen Kältemitteln, welche Fluor enthalten.
Der Grund dafür ist der Klimaschutz. Denn fluorierte Kältemittel besitzen ein hohes Treibhauspotenzial (Global Warming Potential, GWP). Referenzmassstab ist hier das CO2 mit einem GWP von genau 1. Das bis heute oft verwendete Kältemittel R410a weist hingegen ein GWP von 2088 auf. Im Gegensatz dazu bringt es Propan noch auf ein GWP von 3. Für den Ein- und Mehrfamilienhausbereich werden deshalb seit einiger Zeit Propan-Wärmepumpen forciert.
Die noch effizienteren, in der Handhabung aber deutlich anspruchsvolleren Kältemittel Ammoniak und CO2 hingegen sind nur bei Grosswärmepumpen üblich. Mit diesen werden beispielsweise Industrieanwendungen oder ganze Areale beheizt und gekühlt.
Neuer Kurs
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