Normale Ladestationen für Elektrofahrzeuge funktionieren als Einbahn: Sie bringen den Strom vom Netz in die Fahrzeugbatterie, sind also unidirektional. Bidirektionale Stationen hingegen bieten Gegenverkehr. Mit ihnen kann Strom nicht nur vom Netz in die Fahrzeugbatterie, sondern auch von der Batterie zurück ins Gebäude oder ins Netz fliessen (siehe «Hauseigentümer» Nr. 4/2023). Im Grunde genommen sind solche Ladestationen eine perfekte Unterstützung für die Energiewende. Denn diese benötigt zahlreiche dezentrale Speicher, die den unregelmässig anfallenden Strom aus Photovoltaikanlagen oder Windkraftwerken aufnehmen können. Ebenso suchen die Schweizer Stromnetzbetreiber nach sogenannter Regelleistung. Damit bezeichnet man sehr kurzfristige Kapazitäten, um Strom entweder ins Netz zu liefern oder aus diesem aufnehmen zu können. Wenn die Regelleistung fehlt, kann es zu einem Ungleichgewicht zwischen Stromproduktion und -verbrauch kommen – und deshalb im schlimmsten Fall zu Blackouts.
Tiefere Preise
Wer bidirektional laden wollte, musste bis letztes Jahr tief in die Tasche greifen. Eine entsprechende Station kostete um die 10 000 Franken – gute unidirektionale Ladestationen waren hingegen schon für um die 1000 bis 1500 Franken zu haben. Seit diesem Jahr ist das Preisgefüge aber ins Rutschen geraten. Das liegt einerseits an den Fahrzeugherstellern: Waren lange Zeit nur eine Handvoll Elektroautos bidirektional ladbar, zumeist japanische Modelle, springen heute auch andere Hersteller auf den Zug auf. Dieses Jahr lanciert zum Beispiel BMW den iX3. Die passende bidirektionale Ladestation kostet 2300 Franken. Dazu kommen die Kosten für die Montage der Station und allfällige Anpassungen in der Elektroinstallation.
Verschiedene Autohersteller haben in den letzten Jahren bidirektional ladbare Fahrzeuge inklusive passender Wallbox angekündigt. Aber Vorsicht: Die reine Ankündigung heisst noch lange nicht, dass die Funktion bereits freigeschaltet wird und dass sie für Schweizer Fahrzeuge nutzbar ist. Zudem kann es weitere Einschränkungen geben – bei den ID-Modellen von VW muss zum Beispiel die Fahrzeugbatterie für bidirektionales Laden mindestens eine Kapazität von 77 kWh aufweisen. Ebenso benötigt das Fahrzeug eine aktuelle Software-Version. Und falls man eine «alte», unidirektionale VW-Wallbox besitzt, muss diese mit einer neuen, bidirektionalen Wallbox ersetzt werden. Bei aktuellen Modelljahrgängen (alle Hersteller) kann man in der Regel von Anfang an eine bidirektionale Ladestation dazu kaufen.
Neue Geschäftsmodelle
Eine andere Variante ist, sich mit der Fahrzeugbatterie einem «virtuellen Kraftwerk» anzuschliessen. Eine solche Möglichkeit bietet zum Beispiel die Helion Energy AG. Die Amag-Tochtergesellschaft ist auf PV- und Speicherlösungen spezialisiert. Sie bietet für rund 2000 Franken Aufpreis ebenfalls eine bidirektionale Ladestation an. Wer seine Fahrzeugbatterie in den virtuellen Verbund von Helion einbinden lässt, kann zudem gewisse Erträge erwirtschaften. Wie schon bei den PV-Anlagen können Wohneigentümer also zu «Prosumern» (Produzenten und Konsumenten in einem) werden und Speicherleistung verkaufen. Reich wird man damit nicht – die Höhe der jährlichen Vergütung muss individuell abgeklärt werden, dürfte aber meistens unter 300 Franken liegen.
Wer die Speicherkapazität seiner Fahrzeugbatterie für eigene Zwecke nutzen will, rechnet anders. Denn mit dem Aufpreis für eine bidirektionale Ladestation erhält man einen leistungsfähigen Batteriespeicher auf vier Rädern. Ein handelsüblicher stationärer Speicher bietet rund 10 Kilowattstunden Kapazität. Die Fahrzeugbatterie hingegen bringt bei einem Renault Zoé 40 kWh, bei einem Porsche Taycan bis zu 80 kWh. Weil für den «Hausgebrauch» also nur ein kleiner Teil der Gesamtkapazität der Batterie genutzt wird, sollte ihre Lebensdauer nicht darunter leiden.
Weniger Gebühren
Neben dem breiteren Fahrzeugangebot und den günstigeren Ladestationen ist das bidirektionale Laden auch dank einer weiteren Entlastung attraktiver geworden. Denn seit dem 1. Januar 2026 können aufgrund des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) für bidirektionale Ladestationen die Netznutzungsentgelte zurückerstattet werden. Wer also Strom aus dem Netz bezieht, diesen zwischenspeichert und erneut ins Netz zurückspeist, muss dafür keine Gebühren für die Netznutzung mehr entrichten.
Das heisst jedoch noch nicht, dass jedes Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) den Strom aus Fahrzeugbatterien abnimmt. Eine kurze Umfrage bei den Versorgern der Städte Basel, Bern und Zürich zeigt ein heterogenes Bild. Keine Rücknahme planen die ewb (Bern), während die IWB (Basel) dies als «theoretisch und gesetzlich möglich» bezeichnet. Bei ewz (Zürich) wäre die Rücknahme möglich. Unterschiedlich ist auch die Fördersituation: Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in den Städten Bern und Basel erhalten für eine bidirektionale Ladestation denselben kantonalen Förderbeitrag wie für eine «normale» Station. Eine spezielle Förderung gibt es nicht. Der Kanton Zürich hingegen fördert bidirektionale Stationen mit pauschal 2000 Franken pro Station. Theoretisch könnten die EVU auch eigene Fördergelder für bidirektionale Stationen sprechen. Kein Thema ist dies bei ewz und IWB, während es für das ewz «aktuell nicht auf der Agenda, aber nicht ausgeschlossen» ist.
Kantonale Unterschiede
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer gilt deshalb auch bei Fragen zum bidirektionalen Laden die bekannte föderalistische Antwort: «Es kommt darauf an ...» – und zwar auf die Wohngemeinde wie auf den Energieversorger. Dass die neuen Möglichkeiten derzeit noch nicht breit bekannt sind, dürfte Idealisten nicht abschrecken: Auch bei der Photovoltaik, der Elektromobilität oder den stationären Batteriespeichern dauerte es eine Weile, bis sich die neue Technologie etabliert hatte.
Kantonale Fördergelder
Die Installation einer bidirektionalen Ladestation wird von verschiedenen Kantonen mit Fördergeldern unterstützt.
Die Beträge variieren von Fr. 2000.– (Luzern, Schaffhausen, Thurgau, Uri, Zürich) über Fr. 3000.– (Bern) bis zu Fr. 4000.– (Tessin).
Je nach Kanton sind verschiedene Detailbestimmungen zu beachten, etwa bezüglich der Projektsumme oder der Ausstattung mit elektronischen Schnittstellen.
Im Zweifelsfall hilft ein Blick auf: energiefranken.ch oder ein Anruf bei der kantonalen Energieberatungsstelle.






