Am 25. September entscheiden die Stimmberechtigten über die Reform der Verrechnungssteuer. Die Vorlage wird vom Bundesrat und vom Parlament gut begründet: Der Obligationenmarkt ist ins Ausland abgewandert. Seit 2009 hat sich die Herausgabe von Anleihen in der Schweiz mehr als halbiert. Allein Luxemburg emittiert im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt 190mal mehr Anleihen als die Schweiz. Mit der Reform soll das Geschäft mit Obligationen in die Schweiz zurückgeholt werden. Betroffen von der Reform sind ausschliesslich neue, inländische Obligationen. Das beschränkt die kurzfristigen Steuerausfälle auf ein absolutes Minimum.
Gemäss Bundesrat lohnt sich die Reform unter dem Strich für Bund und Kantone. Mindereinnahmen sollen durch Mehreinnahmen mehr als kompensiert werden. Linke und Grüne haben dagegen das Referendum ergriffen. Sie sprechen in ihrer Argumentation nur von Mindereinnahmen.
Unnötige Ausgaben verhindern
Grundsätzlich ist die Abwanderung des Anleihenmarkts aus der Schweiz schnell erklärt: Ausländische Finanzplätze kennen keine Verrechnungssteuer auf Zinsen.
Mit der Reform der Verrechnungssteuer lassen sich die Wertschöpfung und damit wertvolle Steuereinnahmen in die Schweiz zurückholen. Die eidgenössische Steuerverwaltung rechnet damit, dass durch die Stärkung des einheimischen Kapitalmarktes der Bund, die Kantone und die Gemeinden günstiger finanzieren können. Die öffentliche Hand kann dadurch bis zu 200 Millionen Franken pro Jahr sparen. Allein der Kanton Bern könnte bei einem Anlagevolumen des Kantons von über 4 Milliarden Franken mit der Reform bis zu 5 Millionen Franken pro Jahr sparen, wie die Regierung in der Antwort auf eine Anfrage schreibt. Dieses Geld wird heute den Steuerzahlern ohne jeglichen Nutzen entzogen.
Auswirkungen auf Hypotheken
Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind selbstverständlich die Hypozinsen entscheidend. Sie schwanken aufgrund der Marktlage und der Geldpolitik der Nationalbank. Allerdings können auch die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von der Reform der Verrechnungssteuer profitieren. Wird der Schweizer Kapitalmarkt durch die Reform der Verrechnungssteuer belebt, können sich die Banken günstiger am Sekundärmarkt refinanzieren. Wenn die Refinanzierung für die Bank günstiger wird, dann sinkt auch der Hypothekarzins. Gemäss der Steuerverwaltung kann die Zinssenkung am Kapitalmarkt bis zu 0,15 Prozent betragen. Das sind nicht die grossen Hypozinssprünge, aber auf die Dauer macht sich jede Reduktion beim jeweils herrschenden Zinssatz für den Schuldner positiv bemerkbar.
Abstimmung
Am 25. September wird über die Reform der Verrechnungssteuer abgestimmt.