Die Versammlung als oberstes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft hat gemäss Artikel 712m, Absatz 1, Ziffer 4 des Zivilgesetzbuches einmal im Jahr…
STWE
Was muss man als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer bei der Einreichung von Anträgen beachten? Wie kommuniziert man mit einer Verwaltung?
Die Versammlung als oberstes Organ der Stockwerkeigentümergemeinschaft hat gemäss Artikel 712m, Absatz 1, Ziffer 4 des Zivilgesetzbuches einmal im Jahr…