Im November 2016 reichte der HEV Schweiz mit über 145 000 Unterschriften die Petition «Eigenmietwert abschaffen» ein. Daraufhin folgte eine jahrelange parlamentarische Debatte. Im Dezember 2024 haben National- und Ständerat zwei Vorlagen verabschiedet, die den Systemwechsel bei der Besteuerung von Wohneigentum in greifbare Nähe rücken.
Inhaltlich drang der Nationalrat mit seinem Vorschlag durch: Die Besteuerung des Eigenmietwerts soll vollständig abgeschafft werden – also auf Erst- und Zweitliegenschaften. Im Gegenzug fällt auch der Steuerabzug für Kosten des Liegenschaftenunterhalts weg. Allerdings können die Kantone weiterhin einen Abzug für energetische Sanierungen zulassen. Und wer erstmals eine selbst bewohnte Liegenschaft erwirbt, kann zehn Jahre lang einen beschränkten Schuldzinsabzug geltend machen.
Um die wegfallenden Einnahmen für Berg- und Tourismuskantone kompensieren zu können, einigten sich die Räte auf die Schaffung einer Kompetenzgrundlage für eine Objektsteuer: Die Kantone erhalten die Möglichkeit, eine spezielle Steuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Der Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften unterliegt dem obligatorischen Referendum, weil er eine Änderung der Bundesverfassung beinhaltet. Bei dieser Abstimmung, die wohl im September 2025 stattfinden wird, entscheidet sowohl das Volks- wie auch das Ständemehr.
Das Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung hingegen unterliegt nur dem fakultativen Referendum. Das heisst: In der Zeit von Januar bis April müssen 50 000 Unterschriften gegen diese Vorlage gesammelt werden. Eine Abstimmung würde dann im Herbst stattfinden. Dieses Gesetz kann gemäss einer Klausel aber nur zusammen mit dem vorher genannten Bundesbeschluss in Kraft treten. Die Abstimmung über die Objektsteuer ist also entscheidend.
Diese Abstimmung dürfte einmal mehr sehr emotional werden. Viele Journalisten schreiben sich bereits wieder die Finger wund. Sie behaupten, es käme zu mehr Schwarzarbeit, wenn keine Abzüge mehr möglich sind. Eine freche Unterstellung an die Adresse der Gewerbebetriebe, denen so implizit vorgeworfen wird, Schwarzarbeit zu verrichten. Fakt ist: Es geht hier um die Besteuerung eines fiktiven Einkommens – ein Unding. Streicht man diese Steuer, bleibt den Hauseigentümern mehr Geld für Investitionen in ihre Liegenschaft. Davon profitieren die Gewerbebetriebe.
Auch die Befürchtung, die öffentliche Hand würde unter Einnahmeausfällen leiden, ist ein Relikt aus der sozialistischen Mottenkiste. Steuersenkungen haben immer wirtschaftlichen Aufschwung gebracht: Sie ermöglichen Investitionen und stärken die Kaufkraft.
Der wichtigste Punkt: Diese Vorlage stärkt das private Eigentum. Das ist ein kardinales Ziel in einem liberalen Rechtsstaat. Auch junge Familien und Mittelständler müssen die Möglichkeit haben, Wohneigentum zu erwerben. Diese Vorlagen sind ein Schritt in die richtige Richtung.
«Diese Vorlage stärkt das private Eigentum. Das ist ein kardinales Ziel in einem liberalen Rechtsstaat.»