Meier meint

28. September: jetzt oder nie!

von Markus Meier

Direktor HEV Schweiz

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Ein Journalist einer der grösseren Tageszeitungen hat den Eigenmietwert vor Kurzem wie folgt beschrieben (Zitat): «Wenn der Mieter abends müde in der Stube sitzt, ruht er sich aus. Der Eigentümer hingegen, der auf dem Sofa ein Nickerchen macht, erzielt in dieser Zeit ein Einkommen.» Das sei ungefähr die Logik, nach der bei uns das selbstgenutzte Wohneigentum besteuert wird. Genauso ist es. Man wird dafür besteuert, dass man sein Eigentum selbst bewohnt, dieses alternativ aber auch hätte vermieten können und deshalb wird ein zu versteuernder Eigenmietwert belastet. An einem anderen Beispiel dargestellt würde das bedeuten, dass man den Fernseher, auf dessen Bildschirm man glotzt, ja auch hätte vermieten können. Weil man aber selbst auf die Mattscheibe starrt, wird ein zu versteuernder Eigenglotzwert belastet.

Aber wem erkläre ich das. Wir Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer kennen den Eigenmietwert aus der alljährlichen Steuerklärung nur zu gut. Und jetzt haben wir die Chance, diese skurrile Steuer endlich abzuschaffen. Die Chance ist deshalb so gross, weil eine ausgewogene und politisch breit abgestützte Lösung vorliegt. Ausgewogen zum einen deshalb, weil mit der Abschaffung der Steuerlast systemgerecht auch bisherige Abzüge aufgehoben oder gekürzt werden. Ausgewogen zum anderen aber auch darum, weil für alle Alterskategorien etwas Positives dabei ist; für erstmalige Erwerber von Wohneigentum genauso wie für solche, die es schon haben. Und vor allem auch für Senioren, die nach Wegfall des Erwerbseinkommens und nach Abzahlung der Hypothek vom Eigenmietwert besonders bedrängt werden.

Mangels sachlicher Argumente droht die Gegnerschaft mit allgemeinen Steuererhöhungen, die nötig würden. Aus der gleichen politischen Ecke werden aber die jährlichen, meist dreistelligen Millionenüberschüsse der Kantone für den Eigenbedarf anvisiert – selbstverständlich, um sich die eigenen politischen Wunschträume bezahlen zu lassen.

Lassen wir uns nicht über den Tisch ziehen, und lassen wir uns nicht verwirren – auch nicht von der zu beantwortenden Abstimmungsfrage «Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen?». Sagen wir Ja zu dieser Verfassungsänderung, denn damit sagen wir gleichzeitig Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts.

Am 28. September braucht es uns wirklich alle, zusammen mit Freunden und Bekannten. Ich stimme dem zu Anfang zitierten Journalisten auch bei seiner folgenden Äusserung zu: «Wenn es jetzt nicht klappt, dann gelingt es wohl nie.»