Steuern, Abgaben, Gebühren: Überall, wo sich etwas bewegt in der Schweiz, will der Staat Geld sehen. Mit dem Eigenmietwert steht nun eine Steuer zur Debatte, die auf etwas erhoben wird, das es gar nicht gibt. Es wird ein fiktives Einkommen besteuert, das Haus- oder Wohnungseigentümer hätten, wenn sie ihr Objekt vermieten würden – was sie aber gar nicht wollen, da sie es ja selber nutzen. Um diese Ungerechtigkeit etwas auszugleichen, kann man dafür verschiedene Abzüge auf der Steuerrechnung vornehmen. Dass mit den geltenden Regeln die Verschuldung gefördert wird, dokumentiert die Absurdität der Situation. Derweil sehen sich Menschen, die sparen und eigenverantwortlich leben wollen, mit Nachteilen konfrontiert. Ein unhaltbarer Zustand.
Geistersteuern streichen
Am 28. September stehen wir vor einem wichtigen Entscheid. Es geht um mehr als um Steuern oder Gesetzesartikel. Es geht um grundsätzliche Fragen: Soll der Erwerb von Wohneigentum künftig wieder etwas erleichtert werden? Sollen Leute, die sparen und für ihr Alter vorsorgen wollen, weiterhin dazu animiert werden, sich zu verschulden? Und soll es weiterhin möglich sein, eine Steuer auf ein fiktives Einkommen zu erheben, das gar nicht existiert?
Die Geschichte der Eigenmietwert-Steuer spricht Bände: Via Notrecht in Zeiten der Weltwirtschaftskrise eingeführt, ging die Steuer nach gut 30 Jahren in ordentliches Recht über. Die Begründung ist heute eine ganz andere: Während der Eigenmietwert zunächst ausserordentlich als Krisenabgabe zur Gesundung der Bundesfinanzen erhoben worden ist, sprechen die Steuerexperten heute von « Solidarität im Steuersystem » und « faktischen Vorteilen für Eigentümer », die besteuert werden müssten.
Dass im Bundesparlament jahrelang über die Streichung des Eigenmietwerts debattiert worden ist, zeigt, wie verfahren die Situation ist. Ende 2024 haben Nationalrat und Ständerat eine Lösung gefunden. Nach jahrelanger Diskussion wurde klar: Diese Steuer ist nicht gerecht. Sie trifft vor allem auch ältere Menschen, die ihre Hypothek zurückbezahlt haben – eine Ungerechtigkeit. Sie erschwert jungen Familien den Weg zu den eigenen vier Wänden. Und sie steht damit quer zur Förderung des Wohneigentums – einer Bundesaufgabe, die in der Verfassung verankert ist.
Breite Unterstützung für ein Ja
Nach der Schlussabstimmung im Parlament vom Dezember 2024 hat der Abstimmungskampf zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung begonnen. Erfreulicherweise sind die Befürworter breit aufgestellt. Dass der Schweizerische Gewerbeverband eine klare Ja-Parole beschlossen hat, ist besonders erfreulich. Der Gewerbeverband hat sich immer für die Senkung und Streichung von Steuern eingesetzt. Die Logik ist einfach: Wer mehr Geld hat, kann mehr investieren – seien dies Privatpersonen oder Unternehmen. Daher profitiert die Wirtschaft immer von Steuersenkungen. So wird es auch bei der Abschaffung der Eigenmietwertsteuer sein.
Auch der Schweizerische Bauernverband hat sich für die Ja-Parole entschieden – ein weiterer wichtiger Verband. Dass insbesondere ältere Menschen mit selbstgenutztem Wohneigentum von der Reform profitieren, ist für den Bauernverband ein wichtiges Argument. Zugleich wird den Berg- und Tourismusregionen mit der neuen kantonalen Steuerkompetenz eine Möglichkeit zur Kompensation der Steuerausfälle geboten.
Bei den Parteien hängen die Parolenfassungen jeweils vom internen Kalender ab. Die Schweizerische Volkspartei hielt ihre Delegiertenversammlung bereits im Frühjahr in der Suisse Romande ab. Mit 212 zu 17 Stimmen wurde eine klare Ja-Parole beschlossen. Dies ist insofern bemerkenswert, als dass die Suisse Romande dieser Vorlage gegenüber immer kritischer eingestellt war als die Deutschschweiz. Noch klarer war die Parole der Jungfreisinnigen, die ebenfalls in der französischsprachigen Schweiz tagten. In Fribourg beschlossen die jungfreisinnigen Delegierten mit 63 zu 2 Stimmen eine fast einstimmige Ja-Parole. Ebenso hat sich die Mitte an ihrer Konferenz der kantonalen Parteipräsidenten für eine befürwortende Parole entschieden. Selbst der Vorstand der Grünliberalen Partei empfiehlt ein Ja zur Streichung der Eigenmietwert-Steuer . Auch dies gibt Anlass zur Hoffnung.
Eigenmietwert wird steigen
All jene, die daran zweifeln, ob die Streichung der Eigenmietwert-Steuer ihnen persönlich Vorteile bringe, vergessen einen wichtigen Punkt: Der Eigenmietwert wird in den kommenden Jahren deutlich ansteigen. Überall. Und dies geht oft vergessen.
Aktuelles Beispiel ist der Kanton Zürich. Aufgrund von Gerichtsurteilen müssen dort die Steuersätze deutlich angehoben werden. Da die Immobilienpreise im Raum Zürich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten teilweise massiv angestiegen sind, befand das Bundesgericht die bisherigen Werte als zu niedrig. Daher beabsichtigt die Finanzdirektion nun, den Eigenmietwert deutlich anzuheben. Der Hauseigentümerverband des Kantons Zürich hat gegen die Weisung der Finanzdirektion Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben.
Der HEV fordert, die Umsetzung auszusetzen, bis auf Bundesebene Klarheit über die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts herrscht. Die Erhöhung sei rein administrativ und angesichts eines laufenden Systemwechsels unnötig – sie widerspreche dem Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit staatlichen Handelns. Zudem wird die Bewertung auf Basis aktueller, teils hoher Angebotspreise kritisiert. Bei einem möglichen Markteinbruch könnte dies zu einem abrupt überhöhten Eigenmietwert führen. Daher fordert der HEV Kanton Zürich eine vorsichtigere, langfristig orientierte Bewertung unter Berücksichtigung von Marktzyklen.
Fazit: All diese komplizierten Fragen könnten mit einem Ja am 28. September gelöst werden. Dies würde die Anreize zur Verschuldung streichen und den Erwerb von Wohneigentum erleichtern. Die kantonalen Unterschiede würden mit der Möglichkeit für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften respektiert. Und das Gewerbe würde ebenfalls profitieren. Nun gilt es zu mobilisieren – jede Stimme zählt!
«Dass mit den geltenden Regeln die Verschuldung gefördert wird, dokumentiert die Absurdität der Situation. Derweil sehen sich Menschen, die sparen und eigenverantwortlich leben wollen, mit Nachteilen konfrontiert.»
Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025:
Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer (Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonale Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften)
● Einstimmige Parole HEV Schweiz: JA
● Empfehlung Bundesparlament: JA
● Empfehlung Bundesrat: JA