Im Fokus

Wechsel der Verwaltung: Ordnung statt Chaos

In einer Stockwerkeigentümergemeinschaft sind einige Eigentümer unzufrieden mit der Arbeit des Verwalters und möchten den Vertrag kündigen. Wie können sie vorgehen, und was müssen sie beachten?

von Katja Stieghorst

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

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Ein Vertrag zwischen einem Verwalter und der Stockwerkeigentümergemeinschaft wird in aller Regel als Auftrag qualifiziert. Dem Auftrag als Rechtsverhältnis wird…

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