Urteilsunfähigkeit

Vorsorgeauftrag: Selbstbestimmt bleiben – auch im Fall der Fälle

Allein Entscheidungen treffen – diese Fähigkeit kann von jetzt auf gleich infrage gestellt werden, sei es durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung. Ein Vorsorgeauftrag ist in solchen Momenten sehr wertvoll.

von Peter Spycher

Spezialist Vorsorgeberatung Channel Management

Viele Menschen planen ihre finanzielle Vorsorge sorgfältig und machen sich viele Gedanken zu Hypothek, Versicherungen, Pensionierung und Nachlass. Eine Situation geht jedoch häufig vergessen: Wer soll handeln, wenn man selbst nicht mehr urteilen kann? Ein Unfall, eine Krankheit oder eine altersbedingte Einschränkung können zu einer solchen Situation führen. Genau hier setzt der Vorsorgeauftrag an.

Im Vorsorgeauftrag werden eine oder mehrere Vertrauenspersonen als Stellvertretung für den Fall der Fälle bestimmt. Der Auftrag kann persönliche Angelegenheiten, die Verwaltung von Einkommen und Vermögen oder auch die Vertretung gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen oder anderen Institutionen umfassen.

Wichtig für Wohneigentümer

Für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer ist ein Vorsorgeauftrag besonders relevant. Denn rund um eine Immobilie kann es immer wieder Bedarf für rasche Entscheidungen geben: Hypothekarfragen, Unterhalt, Renovationen, Versicherungen, Steuern oder der Kontakt mit Banken und Behörden. Ohne klare Regelung wird es für Angehörige schwierig, rechtzeitig und verbindlich zu handeln.

Oft wird angenommen, Ehepartnerinnen, Ehepartner oder eingetragene Partner könnten automatisch alles übernehmen. Tatsächlich sind die gesetzlichen Vertretungsrechte beschränkt. Bei grösseren finanziellen oder rechtlichen Entscheidungen wird deshalb oft die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) involviert. Mit einem gültigen Vorsorgeauftrag lassen sich zusätzliche Abklärungen häufig vermeiden.

Drei Bereiche klar regeln

Ein Vorsorgeauftrag kann individuell ausgestaltet werden. In der Praxis werden meist drei Bereiche geregelt: die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Dazu gehören persönliche Fragen wie Wohnen und Betreuung, die Verwaltung von Konten, Anlagen, Rechnungen, Steuern und Liegenschaften sowie der Kontakt mit Behörden und Institutionen.

Wichtig ist, die beauftragte Person sorgfältig auszuwählen: Ist sie fachlich und persönlich in der Lage, die Aufgabe zu übernehmen – und bereit, diese Verantwortung zu tragen? Je nach Situation kann es sinnvoll sein, Aufgaben aufzuteilen oder Ersatzpersonen zu bestimmen.

Formvorschriften beachten

Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er entweder vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben sein oder öffentlich beurkundet werden. Fachliche Unterstützung lohnt sich gerade bei komplexen Familien-, Vermögens- oder Immobilienverhältnissen. Der Aufbewahrungsort kann beim Zivilstandsamt registriert werden. Ausserdem sollten die Vertrauenspersonen wissen, wo das Dokument liegt.

Falls sich die Lebenssituation verändert – etwa nach Heirat, Scheidung oder Pensionierung – sollte der Vorsorgeauftrag regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Ergänzend kann eine Patientenverfügung sinnvoll sein; sie regelt jedoch medizinische Behandlungswünsche und ersetzt den Vorsorgeauftrag nicht.

Ein Vorsorgeauftrag stellt sicher, dass auch im Fall der Fälle möglichst viel Selbstbestimmung erhalten bleibt. Er schafft Orientierung für Angehörige und kann Konflikte und Unsicherheiten verhindern. So ergänzt er die finanzielle Planung und macht eine gute Vorsorge erst vollständig.

Vorsorge frühzeitig prüfen

Die Vorsorgespezialistinnen und ‑spezialisten von Zurich unterstützen dabei, die persönliche und finanzielle Situation ganzheitlich zu betrachten – von der Absicherung der Zukunft über den Vermögensaufbau bis zur Planung wichtiger Lebensphasen.

 

Auf dieser Basis lassen sich die nächsten Schritte zielgerichtet planen.

 

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