Im Fokus

Von Baurechten und Unterbaurechten

Ein Gebäude steht normalerweise im Eigentum des Bodeneigentümers. In Ausnahmefällen gehört das Gebäude jedoch einem anderen Eigentümer, nämlich dem Baurechtsberechtigten oder sogar dem Unterbaurechtsberechtigten.

von Mascha Santschi Kallay

Dr. iur., Rechtsanwältin, Meggen, Konsulentin bei epartners Rechtsanwälte AG, Zürich

von Roland Pfäffli

Prof. Dr. iur., Notar, Thun, Konsulent bei Von Graffenried Recht, Bern

 

Grundsätzlich gehören ein Gebäude und der damit verbundene Boden dem gleichen Eigentümer. Dies ist die Aussage des sogenannten Akzessionsprinzips. Jeder…

Um den ganzen Beitrag zu hören, melden Sie sich bitte an.

Abonnieren und sofort loslesen

  • Online unlimitiert lesen
  • Zugang zum E-Paper
  • Gedruckte Zeitung im Briefkasten (22 Ausgaben jährlich)
  • Nur CHF 49.50 pro Jahr (Abo Schweiz)
  • CHF 69.50 (Abo Ausland)

Login

Neuer Kunde?