Stockwerkeigentum

Via App an der STWE-Versammlung teilnehmen?

Stockwerkeigentum Darf eine Verwaltung die STWE-Versammlung ausschliesslich elektronisch einberufen und die Eigentümer per App teilnehmen und abstimmen lassen?

von Paul Stämpfli

lic. iur., Notar, EMBA UZH, Jurist beim HEV Schweiz

 

Die Verwaltung einer Stockwerkeigentümergemeinschaft beabsichtigt, die Stockwerkeigentümerversammlung nur noch via App oder E-Mail einzuberufen. Weiter soll die…

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