Erbschaften zwischen Ehegatten oder zwischen eingetragenen Partnern sind in fast allen Kantonen von der Steuer befreit. Auch Erbschaften an die Kinder sind meistens steuerfrei. Bei Stiefkindern, Lebenspartnern oder Nichtverwandten langt der Fiskus aber umso mehr zu. Der Steuersatz variiert von Kanton zu Kanton. In Zürich zahlt eine Frau, die von ihrem Lebenspartner 500 000 Franken erbt, 122 400 Franken. In St. Gallen sind es sogar 147 000 Franken (siehe Tabelle).
Wer Erben vor hohen Steuern bewahren will, sollte einige Punkte beachten:
Immobilien
Immobilien in steuergünstigen Kantonen kann man zu Lebzeiten verschenken, ohne dass hohe Steuern anfallen. Werden sie erst nach dem Tod vererbt, können am Wohnsitz des Verstorbenen Erbschaftssteuern anfallen. Entscheidend ist dann auch die Erbquote, nicht nur der Standort der Immobilie.
Erbe staffeln
Der Staat besteuert praktisch alle Vermögenswerte. Übertragungen an eine Person werden zusammengezählt, auch wenn sie über mehrere Jahre verteilt sind. Auch die Freibeträge gelten in der Regel nur einmal pro Person. Einige Kantone beschränken die Aufrechnung auf die letzten fünf oder zehn Jahre. Dort kann es sich lohnen, Erbschaften in mehrere Vorbezüge aufzuteilen.
Steuerparadiese
Ist ein Umzug geplant, kann der Steuersatz ein Kriterium für die Wahl des Wohnorts sein. Tiefere Steuern allein sind aber kein ausreichender Grund, um umzuziehen. Und wo die Steuern tief sind, heben höhere Preise in der Regel einen Teil der Ersparnis auf.
Geschenk auf Umweg
Wer das Haus der Tochter und ihrem Mann schenken will, überträgt es am besten zuerst nur ihr. Sie kann ihrem Mann später die Hälfte des Werts steuerfrei schenken. Damit das nicht als Steuerumgehung gilt, müssen aber mehrere Jahre dazwischenliegen. Auch sollten Schenker bzw. Erblasser die güter- und erbrechtlichen Folgen prüfen.
Nutzniessung
Statt Vermögen ganz zu verschenken, kann man die Nutzniessung daran behalten – etwa das Recht, ein Leben lang im Haus zu wohnen. Die Vor- und Nachteile muss man gut abwägen.
Nacherbschaft
In einigen Fällen kann man einiges an Steuern sparen, indem man im Testament Vor- und Nacherben einsetzt.
Erbschaftssteuern 2023 im Vergleich
Basis: Erbschaft 500 000 Franken; kantonale Freibeträge berücksichtigt; Angaben in Franken. Alle Kantone: www.vzch.com/vergleiche
| Stiefkinder | Eltern | Geschwister | Konkubinatspartner 1 | Nichtverwandte |
AG | 0 | 0 | 73 800 | 32 900 | 109 200 |
BE | 0 | 41 970 | 41 970 | 41 970 | 111 920 |
BS | 52 290 | 34 860 | 52 290 | 52 290 | 156 870 |
GL | 37 800 | 23 625 | 41 160 | 41 160 | 102 900 |
GR2 | 0 | 0 | 49 250 | 0 | 172 375 |
LU2 | 9500 | 57 000 | 57 000 | 0 | 190 000 |
NW | 0 | 0 | 24 000 | 0 | 72 000 |
OW | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
SG | 0 | 47 500 | 98 000 | 147 000 | 147 000 |
SH | 0 | 33 500 | 70 600 | 176 500 | 176 500 |
SZ | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
TG | 0 | 32 640 | 70 000 | 140 000 | 140 000 |
ZG | 0 | 0 | 28 360 | 0 | 70 900 |
ZH | 45 000 | 12 000 | 67 500 | 122 400 | 140 400 |
1 In der Regel nur, wenn das Konkubinat mindestens 5 oder 10 Jahre lang bestand. Sonst gilt der Tarif für Nichtverwandte.
2 Kantonshauptort; für andere Gemeinden gelten unterschiedliche Sätze.
Quelle TaxWare