Der Mieter kann gemäss Art. 262 OR die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die Untermiete ist wie die Hauptmiete ein…
Mietrecht
Der Mieter kann gemäss OR die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters vorübergehend untervermieten. Untervermietung darf jedoch nicht für eine Nachmiete missbraucht werden.
Der Mieter kann gemäss Art. 262 OR die Mietsache mit Zustimmung des Vermieters ganz oder teilweise untervermieten. Die Untermiete ist wie die Hauptmiete ein…