Bundespolitik

Rechtsanspruch versus Selbstverantwortung

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Nachdem die Motion von Nationalrat Jürg Grossen (GLP) für ein «Recht auf Laden» für Mieter und Stockwerkeigentümer abgeschrieben worden ist, weil sie nicht innert zweier Jahre im Rat abschliessend behandelt wurde, nimmt der Motionär einen weiteren Anlauf. Die Motion Grossen will den Bundesrat erneut beauftragen, den Zugang zu Ladeinfrastrukturen für Elektroautos auch im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum sicherzustellen. Sie verlangt deshalb, verbindliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit der Ausbau des privaten und verteilnetzschonenden Heimladenetzes rasch und ohne Einschränkungen vollzogen wird. Vereinfacht gesagt: Der Motionär verlangt erneut ein «Recht auf Laden».

Elektromobilität ja, aber ...

Verstehen Sie mich bitte richtig, ich spreche mich weder gegen die Elektromobilität aus noch gegen die Möglichkeit, Ladestationen zu Hause zu errichten. Für mich ist Freiwilligkeit jedoch der einzig gangbare Weg. Freiwillige Massnahmen, unterstützende Programme und beratende Angebote schaffen mehr Akzeptanz und lösen mehr Innovation aus als starre Vorgaben, wie dies die Motion verlangt. Einen gesetzlichen Zwang lehne ich strikt ab. Dies wäre ein Eingriff in die Eigentumsgarantie und würde dem geltenden Miet- und Stockwerkeigentumsrecht zuwiderlaufen. Es ist einzig und allein Sache des Vermieters respektive der Stockwerkeigentümergemeinschaft zu entscheiden, welche Investitionen getätigt werden und ob eine Infrastruktur für Ladestationen bereitgestellt oder eine Bewilligung zum Einrichten von Ladestationen erteilt werden sollen. Bereits heute entscheiden sich viele Vermieter und Stockwerkeigentümergemeinschaften für die Einrichtung einer Ladeinfrastruktur, da diese eine wertvermehrende Investition darstellt und weiterhin eine Nachfrage besteht.

Folgen eines Zwangs

Massive Kosten und Schwierigkeiten bei der Umsetzung in der Praxis zulasten der Immobilieneigentümer wären die Folgen eines «Rechts auf Laden». Streitigkeiten und Gerichtsfälle wären vorprogrammiert. Zweifel und Vorbehalte können nicht mittels Vorschriften und eines staatlichen Zwangs abgebaut werden. Zudem würde die Umsetzung der Forderung der Motion in die Kompetenz der Kantone eingreifen. Massnahmen zu erlassen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, fallen in deren Zuständigkeit. Auch der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme zur Motion den Rechtsanspruch auf eine Ladestation nach wie vor ab.

Die Motion wurde am 13. Juni 2024 im Nationalrat beraten. Leider hat der Nationalrat nicht eingesehen, dass ein staatlicher Zwang der falsche Weg ist. Ich hoffe, der Ständerat wird korrigierend eingreifen.

«Für mich ist Freiwilligkeit der einzig gangbare Weg.»

Zum Abschied

Mit dieser Kolumne verabschiede ich mich von Ihnen. Nach zwölf sehr spannenden und ereignisreichen Jahren als Präsident des HEV Schweiz habe ich mein Amt per 28. Juni 2024 abgegeben.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bestens für Ihr Interesse, Ihren Rückhalt und Ihre sehr geschätzte Unterstützung in Sachen Immobilieneigentum und wünsche Ihnen alles Gute.