Viele Erwerbstätige über 50 wollen sich beruflich neu orientieren und wählen für den Neustart den Weg in die Selbstständigkeit. Dieser Schritt ist kein Selbstläufer. Wer ihn wagt, sollte die rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen vorab gründlich abklären.
Wahl der Rechtsform
Bei der Firmengründung spielt die Rechtsform eine zentrale Rolle: Eine Einzelfirma kann man schnell und günstig gründen. Die Inhaber haften allerdings mit ihrem gesamten Privatvermögen. Bei einer AG oder GmbH ist die Haftung auf das Firmenvermögen beschränkt. Für die Gründung sind ein Mindestkapital von 20 000 bzw. 100 000 Franken und ein Eintrag ins Handelsregister nötig.
Tipp: Eine Firma zu gründen birgt einige Risiken. Prüfen Sie genau, ob Sie mit Ihrem Privatvermögen haften wollen. Die Gründungskosten sollten bei dieser Überlegung nicht ausschlaggebend sein.
Buchführung
Viele Gründer über 50 bringen einen grossen Erfahrungsschatz mit. Das kommt der Geschäftsidee zugute. Bei der Buchführung bestehen aber oft Lücken. Eine saubere Jahresrechnung ist die Grundlage für wichtige Entscheide, die Voraussetzung für eine erfolgreiche Revision und ist Basis für mögliche Steuereinsparungen.
Tipp: Geben Sie die Buchführung bei Bedarf an externe Dienstleister ab. Sie sparen Energie, die Sie besser investieren können.
Altersvorsorge ist für Ü50-Gründer zentral
Während die AHV obligatorisch ist, sind Pensionskasse und Unfallversicherung bei Einzelfirmen freiwillig. Wer eine GmbH oder AG gründet, muss diese Versicherungen von Gesetzes wegen abschliessen.
Tipp: Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Beiträge in die Säule 3a verbessern die Altersvorsorge und sind steuerlich attraktiv. Gründer über 50 sollten ihre Altersvorsorge besonders sorgfältig ausgestalten.
Steuern
Der Gewinn und das Vermögen von Einzelfirmen fliessen in der Regel direkt in die private Steuererklärung ein. In guten Jahren kann das eine erhebliche Steuerprogression zur Folge haben. Bei Kapitalgesellschaften gibt es zwar eine klare Trennung. Wenn Inhaber eine Dividende beziehen, ergibt sich aber eine Doppelbesteuerung.
Tipp: Dividenden werden steuerlich privilegiert behandelt und sind nicht AHV-pflichtig. Viele Unternehmer zahlen deshalb lieber höhere Dividenden und tiefere Löhne. Welche Lösung vorteilhafter ist, hängt vom Steuerdomizil und der PK-Lösung ab.
Pensum
Viele Gründer über 50 starten ihre Firma als Nebenerwerb. Das reduziert das finanzielle Risiko, erhöht aber den organisatorischen Aufwand.
Tipp: Trennen Sie Haupt- und Nebentätigkeit strikt. Im Arbeitsvertrag steht, ob es für eine selbstständige Nebenaktivität die Zustimmung des Arbeitgebers braucht.
Neugründungen nach Rechtsform 2025 in CH
Rechtsformen | 2025 | 2024 | Veränderung |
GmbH | 22 457 | 20 733 | 8,3 % |
Einzelfirma | 18 019 | 18 126 | -0,6 % |
Aktiengesellschaft | 10 561 | 9623 | 9,7 % |
Kollektivgesellschaft | 1374 | 1522 | -9,7 % |
Andere | 3243 | 2974 | 9,0 % |
Total | 55 654 | 52 978 | 5,1 % |
Quelle Institut für Jungunternehmen (IFJ) (2025)





