Aus dem Bundeshaus

Kein Zwang zu Grundinstallationen für Elektroautos

von Yvonne Bürgin

Nationalrätin Vorstand HEV Schweiz

Der Bundesrat hat Mitte Juni die Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes eröffnet. Neu soll eine gesetzliche Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden von Elektrofahrzeugen in Mietshäusern und im Stockwerkeigentum eingeführt werden. Die vorgeschlagene Änderung basiert auf einer Motion von Nationalrat Grossen (GLP). Sie sieht ein «Recht auf Laden» für Mieter, Stockwerkeigentümer und Miteigentümer vor, sofern ein Parkplatz zusammen mit Wohnräumen genutzt wird und die Installation zumutbar ist. Ein solcher Rechtsanspruch würde Vermieter und Eigentümergemeinschaften verpflichten, auf Verlangen eine Grundinstallation zu erstellen. Anschliessend hätte der Parkplatznutzer das Recht, eine mit dieser Infrastruktur kompatible Ladestation einzurichten.

Elektromobilität fördern – aber nicht erzwingen

Die Elektromobilität ist ein wichtiger Baustein der Mobilität von morgen. Damit sie sich weiter etablieren kann, braucht es eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur. Viele Vermieter und Stockwerkeigentümergemeinschaften investieren bereits heute freiwillig in entsprechende Lösungen, weil sie den Mehrwert für ihre Liegenschaft erkennen und auf die steigende Nachfrage reagieren. Genau diesen Weg gilt es weiterzugehen: mit Anreizen statt mit Zwang. Verschiedene Kantone – darunter auch Zürich – unterstützen den Ausbau der Ladeinfrastruktur bereits heute mit Förderprogrammen oder Beratungsangeboten. Solche Instrumente schaffen Akzeptanz, fördern Innovation und ermöglichen Lösungen, die den unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort gerecht werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Grundinstallation lehne ich hingegen ab. Ein staatlicher Eingriff in die Eigentumsgarantie ist weder notwendig noch verhältnismässig. Der Entscheid, ob und wann eine Ladeinfrastruktur erstellt wird, muss weiterhin bei den Eigentümern beziehungsweise den Stockwerkeigentümergemeinschaften liegen.

Umsetzungsprobleme vorprogrammiert

Ein gesetzlicher Investitionszwang würde erhebliche Mehrkosten und neue Konflikte verursachen. Gerade bestehende Mehrfamilienhäuser unterscheiden sich stark hinsichtlich ihrer technischen Voraussetzungen und der notwendigen Investitionen. Nicht jedes Gebäude lässt sich einfach oder wirtschaftlich sinnvoll nachrüsten. Ein pauschaler Rechtsanspruch wird diesen unterschiedlichen Ausgangslagen nicht gerecht. Hinzu kommt, dass die Vorlage viele praktische Fragen offenlässt. Wer trägt welche Kosten? Wie werden Streitigkeiten innerhalb einer Stockwerkeigentümergemeinschaft gelöst? Welche Anforderungen gelten für die technische Ausgestaltung? Konflikte und Gerichtsverfahren wären vorprogrammiert. Zudem greift die Vorlage in einen Bereich ein, der heute weitgehend in der Zuständigkeit der Kantone liegt. Massnahmen im Gebäudebereich werden traditionell auf kantonaler Ebene geregelt. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion Grossen darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanspruch auf Ladeinfrastruktur die Eigentumsgarantie und die Wirtschaftsfreiheit berühren kann.

Die Vernehmlassungsfrist läuft noch bis zum 12. Oktober 2026. Auch der HEV Schweiz lehnt die vorgeschlagene Gesetzesänderung ab. Die Schweiz braucht gute Rahmenbedingungen für die Elektromobilität. Diese entstehen jedoch durch Innovation, Eigenverantwortung und gezielte Förderung – nicht durch staatlichen Zwang. Sollte der Bundesrat an der Vorlage festhalten, werde ich mich im Parlament gegen diesen unnötigen Eingriff in die Eigentumsrechte einsetzen.

«Ein staatlicher Eingriff in die Eigentumsgarantie ist weder notwendig noch verhältnismässig.»