Nationalrätin Delphine Klopfenstein Broggini, Grüne Schweiz, hat einen Vorstoss eingereicht, der den Bundesrat beauftragen will, einen Mechanismus einzuführen, wonach ein Teil der CO2‑Abgabe von Vermietern von Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung getragen werden soll, ohne dass dies Auswirkungen auf die Mieten zur Folge hätte. Im Rahmen dieses Mechanismus würde ein Teil der CO2‑Abgabe so lange von den Eigentümern getragen werden, bis eine bestimmte Anzahl energetischer Massnahmen umgesetzt ist. Die Motionärin möchte also gemäss ihrer Begründung, dass die CO2‑Abgabe inskünftig von den Vermietern getragen wird, falls Mieter ihren Energieverbrauch nicht selbst gut regeln und so auch nicht finanziell für ihre Einsparbemühungen entschädigt werden können. Wenn keine Massnahmen ergriffen werden, soll die gesamte Abgabe zulasten der Vermieter gehen.
Verfassungswidrige Regelung
Gemäss Bundesverfassung sind vor allem die Kantone für Massnahmen zuständig, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen. Dem Bund kommt hier lediglich eine koordinative Rolle zu. Entsprechend hat der Bund keine Kompetenz, in diesem Bereich Regelungen zu erlassen. Diese wären verfassungswidrig. Die vorliegend massgebenden Vorschriften basieren auf den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aus dem Jahr 2014 und wurden von den Kantonen in ihren Energiegesetzen bereits überwiegend umgesetzt.
Keine Praxisänderung
Nebenkosten sind Kosten, die mit dem Gebrauch der Mietwohnung zusammenhängen, was bei der CO2‑Abgabe der Fall ist. Wäre die CO2‑Abgabe von den Vermietern zu tragen, hätte dies eine massive Praxisänderung im Mietrecht zur Folge. Der Vollzug und die Kontrollen wären schlicht nicht machbar, ganz abgesehen vom massiven administrativen Mehraufwand für die Vermieter.
Es bestehen bereits genügend Fördermassnahmen des Bundes und der Kantone, die einen Anreiz für Vermieter schaffen, ihre Liegenschaft energetisch zu sanieren. Es braucht keinen mietrechtlichen Systemwechsel. Ich hoffe, der Nationalrat sieht dies ebenso und lehnt den Vorstoss ab.
«Dies hätte eine massive Praxisänderung im Mietrecht zur Folge.»