Abstimmungsempfehlungen

Ihr Engagement ist nötig

Die bewährte liberale Wohnungspolitik in der Schweiz ist nicht selbstverständlich. Der persönliche Einsatz der HEV-Mitglieder ist entscheidend, um die Weichen richtig zu stellen.

Am 24. November 2024 stimmen wir über zwei Änderungen des Mietrechts im Obligationenrecht ab. Die eine Vorlage betrifft die Untermiete, die andere den sogenannt dringenden Eigenbedarf. Beide Vorlagen berühren nur einen kleinen Teil der Mietverhältnisse. Sie sorgen aber für faire und klare Regeln und führen zu Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Das schafft Abhilfe in störenden Einzelfällen, unter denen heute die Eigentümerinnen und Eigentümer ebenso leiden wie die Mieterschaft.

Das Engagement des HEV Schweiz

Anlässlich der 109. Delegiertenversammlung vom 28. Juni in Lugano haben die Delegierten des HEV Schweiz einstimmig beschlossen, die vom Bundesparlament verabschiedeten Vorlagen mit einer Abstimmungskampagne zu unterstützen. Im Verbund mit vielen weiteren Organisationen führt der HEV Schweiz den Abstimmungskampf im – auf seine Initiative gemeinsam gegründeten – «Bund für mehr Wohnraum». Dieser setzt sich für die Schaffung von mehr Wohnraum in der Schweiz ein. Er fordert bessere Nutzungsmöglichkeiten für bestehende Wohnflächen, den Abbau von Überregulierung und Bürokratie sowie die Förderung des dringend notwendigen Baus von neuem Wohnraum. Gleichermassen sollen faire Regeln, Rechtssicherheit und weniger Einschränkungen die Wohnungsknappheit lindern und einen funktionierenden Wohnungsmarkt gewährleisten. Deshalb setzt sich der «Bund für mehr Wohnraum» überzeugt für «2x Ja zum Mietrecht am 24. November» ein.

Zur Untermiete

Heute sollte der Hauptmieter den Vermieter über eine Untervermietung informieren. Das findet aber häufig nicht statt und führt zu vielen Problemfällen und extremen Auswüchsen. Bei den rechtlichen Anpassungen zur Untermiete geht es im Wesentlichen darum, dass Vereinbarungen künftig schriftlich festgehalten und klar geregelt werden sollen. Neu ist, dass der Mieter ein schriftliches Gesuch stellen und der Vermieter schriftlich zustimmen muss. Die Bedingungen, unter denen der Vermieter die Zustimmung verweigern kann, werden präzisiert. Der Vermieter kann eine Untermiete ablehnen, wenn diese länger als zwei Jahre dauern soll oder missbräuchliche Bestimmungen enthält. Diese Änderungen schaffen für beide Parteien mehr Transparenz und verhindern Missbräuche, wie etwa überhöhte Untermietzinsen, die insbesondere in städtischen Gebieten vermehrt auftreten. Die neuen Regelungen schützen somit nicht nur die Vermieter, sondern auch die Untermieter, die oft nicht über die Bedingungen des Hauptmietvertrages informiert sind und dadurch in eine schwierige Lage geraten können.

Zum Eigenbedarf

In der zweiten Vorlage geht es um die Anpassung der Regelung zur ausserordentlichen Kündigung bei dringendem Eigenbedarf. Neu wird der Begriff «dringender Eigenbedarf» durch die präzisere Definition «bei objektiver Beurteilung bedeutender und aktueller Eigenbedarf» ersetzt. Diese formelle Anpassung soll es einem neuen Eigentümer erleichtern, ein erworbenes Objekt – sei es eine Wohnliegenschaft, eine Wohnung oder ein Geschäftslokal – innerhalb einer angemessenen Frist tatsächlich auch selber zu nutzen, wenn er darauf angewiesen ist. Dabei werden die Rechte der Mieter nicht eingeschränkt: Sie haben weiterhin die Möglichkeit, eine Kündigung anzufechten und eine Erstreckung des Mietverhältnisses zu beantragen – bis zu vier Jahre für Wohnungen und bis zu sechs Jahre für Geschäftsräume. Diese Vorlage unterstützt insbesondere junge Familien sowie kleine und mittlere Unternehmen, die dringend auf ihr Eigenheim oder ihre Geschäftsräume angewiesen sind.

In beiden Bereichen handelt es sich um geringfügige, aber sinnvolle Anpassungen des Mietrechts, die auf heute unklare Einzelfälle abzielen. Die neuen Regelungen schaffen mehr Rechtssicherheit und stärken das Eigentumsrecht. Es geht darum, faire und nachvollziehbare Spielregeln im Mietrecht zu schaffen, die sowohl Vermietern als auch Mietern zugutekommen.

Die schleichende Verstaatlichung der Wohnbaupolitik

Die referendumsführende Allianz von verschiedenen linken Parteien und Organisationen verfolgt eine klare Agenda: Die schrittweise Verstaatlichung der Wohnbaupolitik und des Bodens. Dies zeigt sich nicht nur in deren Positionspapieren und Forderungskatalogen, sondern auch in konkreten Initiativen wie zum Beispiel den problematischen Wohnschutz-Massnahmen in Städten wie Genf und Basel-Stadt, die zu erheblichen Eingriffen in den Wohnungsmarkt geführt haben. Ein ähnliches Szenario soll mit der bereits hängigen Wohnschutz-Initiative auch in Zürich eingeführt werden. Zudem wurden zahlreiche Vorstösse im Bundesparlament eingereicht, die auf noch strengere Regulierungen für Wohneigentümer abzielen. Angesichts dieser gefährlichen Entwicklungen ist es entscheidend, dass die Abstimmung über die beiden Mietrechtsvorlagen am 24. November sowie auch künftige Vorlagen zu diesem Thema gewonnen werden. Die kommende Abstimmung steht nicht nur für kleine, vernünftige Anpassungen im Mietrecht, sondern auch für eine Weichenstellung in der Wohnraumpolitik. Es geht darum, übermässige staatliche Eingriffe zu verhindern und gleichzeitig faire Bedingungen für alle Beteiligten zu schaffen.

Jede Stimme zählt!

Im Vorfeld der kommenden Abstimmungen haben die Initianten des Referendums angekündigt, ihren Kampf weiterzuführen. Dazu gehören nicht nur Referenden zu künftigen Mietrechtsvorlagen, sondern auch eigene Initiativen, mit denen der breite Angriff auf das Wohneigentum geführt wird. Gemeinsames Ziel all dieser politischen Attacken sind weitere Einschränkungen und Bevormundungen für die Eigentümer. Die bereits angelaufene schleichende Verstaatlichtung von privaten Liegenschaften kommt einer damit einhergehenden Teilenteignung gleich, denn der Eigentümer wird in der Folge in der Nutzung seines Eigentums weiter eingeschränkt.

Diesen Bestrebungen müssen Wohneigentümerinnen und -eigentümer geschlossen und unmissverständlich Einhalt gebieten. Das ist das Gegenteil von dem, was in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht. Dort heisst es in Artikel 26 Absatz 2 klipp und klar: «Das Eigentum ist gewährleistet.» Setzen wir uns gemeinsam dafür ein! Die beiden Abstimmungsvorlagen zur Anpassung des Mietrechts werden in den nächsten Zeitungsausgaben im Detail erläutert.

HEV Schweiz

Ja zum Eigentum am 24. November

Geschätzte HEV-Mitglieder,

«2x Ja zum Mietrecht» am 24. November bedeutet auch ein doppelt-deutliches Ja zum Eigentum. Der HEV Schweiz fordert Sie auf, «2x Ja zum Mietrecht» in die Abstimmungsurne zu legen und Familie, Freunde und Bekannte zu motivieren, Ihnen dies gleichzutun. Für den Schutz des Eigentums, für eine liberale Wohnungspolitik und für mehr Rechtssicherheit.

 

Weitere Informationen: hev-schweiz.ch

 

Herzlichen Dank im Voraus für Ihr Engagement.

Abstimmungsempfehlungen des HEV Schweiz für den 24. November 2024

 

Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete): JA

 

Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs): JA