Rechtliches

Grundstückgewinnsteuer: aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Rechtliches Das Gesetz sieht Möglichkeiten vor, damit die beim Verkauf einer Immobilie allenfalls fällige Grundstückgewinnsteuer nicht direkt bezahlt werden muss, sondern aufgeschoben werden kann.

von Katja Stieghorst

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

 

Wird ein Grundstück des Privatvermögens oder ein Anteil an diesem Grundstück veräussert, kann unter Umständen ein Gewinn resultieren. Als Gewinn gilt dabei die…

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