Nachbarkonflikte

Fussball-EM und Lärm: So verhindern Sie Streit mit den Nachbarn

Die Fussball EM 2024 ist in vollem Gange, die Schweiz im Fussballfieber. Doch was, wenn nächtliche Fussball-Partys über das Spielende hinaus andauern und für Lärm sorgen? Und wie ist mit dem Aushang von Nationalfahnen an Liegenschaften umzugehen?

von Stéphanie Bartholdi

MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

Die nachbarliche Rücksichtnahmepflicht sowie die örtlichen Ruhezeiten gelten auch während der Fussball-EM, das heisst, es besteht kein Recht darauf, unbegrenzt Lärm zu produzieren. Aus diesem Grund sollte darauf verzichtet werden, den Fernseher auf den Balkon oder in den Garten zu stellen und auf Hochtouren laufen zu lassen. Auch im Wohnungsinnern sind derartige Geräte grundsätzlich auf Zimmerlautstärke einzustellen. Toleranz ist aber von beiden Seiten her zu verlangen, und so muss vom Nachbarn ein gewisser Lärm im Sinne von Mitfiebern während des Spiels oder einem Jubelschrei beim Goal der Lieblingsmannschaft auch innerhalb der Ruhezeiten toleriert werden. Laute Musik, Gejohle, Gekreische lange über das Spielende hinaus sowie Motorengeheul und ständiges Hupen müssten jedoch an sich grundsätzlich nicht hingenommen werden.

Eine Fussball-EM ist ein derartiger Grossanlass, dass gerade Anwohnerinnen und Anwohner in der Nähe von Public-Viewing-Plätzen im Freien mit Beeinträchtigungen leben müssen. Gegen solche Beeinträchtigungen lässt sich während der von den örtlichen Behörden bewilligten Festzeiten wohl nichts machen. Der Lärm rund um die Public-Viewing-Plätze wird auch dazu führen, dass in derer unmittelbaren Nähe nicht pedantisch auf die Einhaltung der an sich vor allem während der Nacht geltenden Ruhezeiten (in der Regel von 22.00 Uhr bis 06.00 bzw. 07.00 Uhr) gepocht werden kann.

Länderfahnen am Balkon oder an der Fassade: Aufhängen erlaubt?

Das Aufhängen von Nationalfahnen während der Dauer der EM dürfte in aller Regel problemlos sein. Da es sich bei Nationalfahnen nicht um eine Reklame handelt, ist deren Aushang auch nicht baubewilligungspflichtig. Mieter und Stockwerkeigentümer müssen sich allerdings bewusst sein, dass die Aussenfläche einer Liegenschaft (Hausfassade, Balkonaussenbrüstung) im Gegensatz zum Innenbereich eines Balkons nicht zur Mietsache bzw. nicht zum Sonderrecht gehört und in diesem Bereich für den Aushang von Fahnen an sich eine Bewilligung des Vermieters / der Stockwerkeigentümergemeinschaft notwendig wäre. Aufgrund der beschränkten Dauer der EM ist allerdings zu empfehlen, den Aushang von Nationalfahnen zu tolerieren, sofern dadurch nicht der Sichtbereich der Mieter / Eigentümer der darunter liegenden Wohnung beeinträchtigt wird. Es kann allerdings erwartet werden, dass die Fahnen nach Abschluss der EM wieder entfernt werden. 

Toleranz ist von beiden Seiten her zu verlangen. Der Nachbar muss einen gewissen Lärm wie Mitfiebern oder Torjubel auch während der Ruhezeiten tolerieren.