Aus dem Bundeshaus

Endlich: Revidiertes Zweitwohnungsgesetz bringt neue Möglichkeiten für Eigentümer

von NR Gregor Rutz

Präsident HEV Schweiz

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regeln für Wohnungen und Gebäude, die vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 gebaut wurden. Die Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative des Bündner Nationalrats Martin Candinas zurück. Im März dieses Jahres haben National- und Ständerat die Gesetzesänderung verabschiedet.

Das Zweitwohnungsgesetz ist seit Januar 2016 in Kraft. In Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent dürfen seither keine zusätzlichen Ferienwohnungen mehr gebaut werden. Für sogenannte altrechtliche Wohnungen, also Objekte, die vor der Volksabstimmung am 11. März 2012 rechtmässig bestanden oder rechtskräftig bewilligt waren, gelten jedoch besondere Regeln. Diese Wohnungen sind in der Art ihrer Nutzung frei. Das heisst: Sie dürfen als Zweitwohnungen verkauft oder vermietet werden – es sei denn, der Kanton sieht strengere Bestimmungen vor. Solche Wohnungen durften bisher zwar umgebaut und um maximal 30 Prozent vergrössert werden, jedoch nur, wenn keine zusätzlichen Wohneinheiten geschaffen wurden.

Durch die nun in Kraft getretene Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes dürfen bei Umbauten altrechtlicher Wohnungen neu auch zusätzliche Wohnungen und Gebäude entstehen. Zudem ist es möglich, altrechtliche Wohnungen bei einem Abbruch mit einer Standortverschiebung wiederaufzubauen. So kann eine Parzelle künftig optimal genutzt und eine bereits bebaute Fläche verdichtet werden.

Diese Gesetzesanpassung gibt den Eigentümern von altrechtlichen Wohnbauten innerhalb der Bauzone die notwendige Flexibilität, um den Altbestand zeitgemäss zu sanieren und weiterhin einer modernen Wohnnutzung zuzuführen. Aus ökonomischer und ökologischer Sicht ist es zweifellos sinnvoll, Eigentümern zu ermöglichen, ihre Immobilien zu modernisieren und so zur Reduktion umweltschädlicher Emissionen beizutragen.

In vielen Schweizer Tourismusorten fehlt bekanntlich Wohnraum. Die Nachfrage bleibt hoch – sowohl nach Zweitwohnungen als auch nach Erstwohnungen für Einheimische. Kann trotz hoher Nachfrage nicht gebaut werden, steigen die Mieten noch stärker an. Die gelockerte Regelung im Zweitwohnungsgesetz löst dieses Problem zwar nicht vollständig, aber sie bringt für die betroffenen Gemeinden eine gewisse Entlastung. Gleichzeitig ermöglicht die Änderung Investitionen, um den Immobilienbestand zu erneuern und energetisch zu modernisieren. Dies kurbelt auch die regionale Wirtschaft an und sichert dem lokalen Handwerk zahlreiche Aufträge.

Der HEV Schweiz hat sich in den letzten vier Jahren intensiv für diese sinnvolle Lockerung des Zweitwohnungsgesetzes eingesetzt. Wir werden uns auch in Zukunft dafür engagieren, optimale Rahmenbedingungen für das Wohneigentum in der Schweiz zu schaffen und den Anliegen unserer Mitglieder im Parlament Gehör zu verschaffen.

Die Anpassung gibt Eigentümern die notwendige Flexibilität für Sanierungen.