Eine Steuer abschaffen? Das ist in der Schweiz fast ein Ding der Unmöglichkeit. Doch demnächst bietet sich uns Wohneigentümern eine einmalige Gelegenheit dazu: Mit einem klaren Ja zum «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften» schaffen wir endlich den unfairen Eigenmietwert auf selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz und auch auf mehrheitlich selbstgenutzte Zweitwohnungen ab. Diese Chance müssen wir jetzt unbedingt packen – eine nächste werden wir kaum je wieder haben.
Ja zum Bundesbeschluss
Die vom Eidgenössischen Parlament beschlossene Reform der Wohneigentumsbesteuerung besteht aus zwei Vorlagen: A) dem «Bundesbeschluss über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung» mit der Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer, und B) dem «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften». Die beiden Vorlagen sind miteinander verknüpft. Abgestimmt wird nur über die Vorlage B). Wird diese von Volk und Ständen angenommen, tritt automatisch Vorlage A) in Kraft. Damit wird die Eigenmietwert-Besteuerung auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Im Gegenzug werden die Möglichkeiten zum Schuldzinsabzug eingeschränkt. Beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum sind hier im Rahmen der Wohneigentumsförderung spezielle befristete Erleichterungen vorgesehen. Die Reform bringt damit für alle Wohneigentümer eine Entlastung und setzt den verfassungsmässigen Auftrag zur Förderung des Wohneigentums endlich wirksam um.
Im Sinne eines Ausgleichs für das Wegfallen des Eigenmietwerts erhalten die Kantone die Kompetenz, eine Steuer auf selbstgenutzte Zweitwohnungen einzuführen. Das ist vor allem für Bergkantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Die Kantone erhalten hier lediglich die Option, eine solche Steuer über ein kantonales Gesetz einzuführen.
Ja für Jung und Alt
Wer in der Schweiz seine eigenen vier Wände bewohnt, wird dafür alljährlich steuerlich bestraft. Statt – wie es die Bundesverfassung verlangt – das Wohneigentum zu fördern, belastet der Staat die Wohneigentümer seit Jahren mit einer «Geistersteuer». Die Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer auf ein Einkommen, das man nie erhalten hat, ist ein längst überfälliger Schritt. Selbstgenutztes Wohneigentum muss wieder erschwinglich werden.
Gerade junge Familien spüren die Belastung besonders stark. Die Eigenmietwert-Steuer erschwert die Realisierung des Eigenheim-Traums, indem sie Finanzierungs- und Tragbarkeitskriterien zusätzlich verschärft. Die Reform schafft hier Abhilfe: Neben der Abschaffung des Eigenmietwerts wird ein spezieller und begrenzter Schuldzinsabzug für Ersterwerber eingeführt. Damit wird der erstmalige Erwerb von Wohneigentum im Sinne des verfassungsmässigen Auftrags zur Wohneigentumsförderung erleichtert.
Nicht nur Menschen mit tieferen und mittleren Einkommen, sondern auch Rentnerinnen und Rentnern bringt die Reform spürbare Erleichterungen. Neben dem Erwerb muss auch der Verbleib in den eigenen vier Wänden wieder erschwinglicher werden. Viele Menschen arbeiten ein Leben lang, um im Alter schuldenfrei und sicher im Eigenheim wohnen zu können. Doch genau im Pensionsalter schlägt die Eigenmietwert-Steuer besonders hart zu: Der rein theoretische Mietwert treibt die Steuerrechnung in die Höhe. Die Folgen können gravierend sein. Manche Rentnerinnen und Rentner sehen sich gezwungen, ihr Eigenheim zu verkaufen, um die Steuerlast tragen zu können. Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt älteren Menschen mehr von ihrem hart erarbeiteten Eigentum. Selbstverantwortung und Sparsamkeit werden belohnt. Wohneigentum wird damit von der heutigen Alterssorge zur echten Altersvorsorge.
Ja zum Schuldenabbau
Die heutige Wohneigentumsbesteuerung bestraft jene, die ihre Hypotheken abbezahlen. Wer spart und Schulden abbaut, bezahlt weniger Schuldzinsen – kann damit aber auch weniger vom steuerbaren Einkommen abziehen. Wer seine Schulden nicht abträgt, behält mehr im Portemonnaie und kann erst noch mehr vom steuerbaren Einkommen abziehen. Mit Blick auf diese kontraproduktiven Effekte wundert es wenig, dass die Schweiz mit rund 1 200 Milliarden Franken eine der höchsten privaten Verschuldungsraten der Welt aufweist. Das beinhaltet nicht nur private, sondern auch volkswirtschaftliche Risiken.
Ja für alle
Laut Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) löst die Abschaffung des Eigenmietwerts und die damit verbundene Aufhebung des Schuldzinsabzugs – gerechnet bei einem Hypothekarzins von 1,5 Prozent – einen steuerlichen Effekt von rund 1,8 Milliarden Franken aus. Ein namhafter Betrag, der für Gebäude-Unterhalt, Investitionen, Schuldenabbau und Konsum zur Verfügung steht. Zusammen mit den in Kompetenz der Kantone weiterhin möglichen Abzügen von energetischen Sanierungen belebt das die Wirtschaft, bringt Arbeitsvolumen und Erträge für Unternehmen, sichert Arbeitsplätze und generiert dadurch neue Steuereinnahmen über Mehrwert- und Unternehmenssteuern. Natürlich besteht auch die Möglichkeit einer gegenläufigen Entwicklung. Ab einem Zinsniveau von rund 3 Prozent dürfte die Steuerbelastung für Wohneigentümer gegenüber den heutigen Gegebenheiten zunehmen – allerdings gerechnet ohne jederzeit mögliche Erhöhungen der aktuellen Eigenmietwerte.
Auch Staat, Verwaltung und Gerichte profitieren direkt von der Reform. Regelmässige Gebäudeschätzungen, Überprüfungen und Anpassungen von Eigenmietwerten generieren einen immensen Verwaltungsaufwand. Steuerpflichtige müssen umfangreiche Angaben machen und Belege einreichen, die von den Steuerbehörden akribisch geprüft und immer wieder auch unrechtmässig zu Ungunsten der Eigentümer willkürlich angepasst werden. Vielfach entwickeln sich daraus langwierige und kostenintensive Rechtsstreitigkeiten. Die Reform reduziert diese Aufwände drastisch. Das entlastet nicht nur Behörden und Verwaltung, sondern schafft auch mehr Rechtssicherheit für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Jedes Ja zählt
Die wenigsten Menschen haben die Möglichkeit, als Stimmbürger eine Steuer abschaffen zu können. Wir haben am 28. September die Chance, eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit zu beenden, die Altersvorsorge zu stärken, mehr Gerechtigkeit für junge Familien zu schaffen und die Bürokratie zu reduzieren. Das schaffen wir nur gemeinsam: Tragen Sie deshalb den Abstimmungstermin umgehend in Ihre Agenda ein und sagen Sie es weiter. HEV Schweiz
«Wer in der Schweiz seine eigenen vier Wände bewohnt, wird dafür alljährlich steuerlich bestraft.»
Abstimmung vom Sonntag, 28. September 2025:
Abschaffung der Eigenmietwert-Steuer (Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften)
● Einstimmige Parole HEV Schweiz: JA
● Empfehlung Bundesparlament: JA
● Empfehlung Bundesrat: JA