Bundespolitik

Das Bundesamt für Wohnungswesen braucht kein neues Zuhause

von aNR Hans Egloff

Präsident HEV Schweiz

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Die sozialdemokratische Fraktion möchte das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung von Bundesrat Guy Parmelin (SVP) zum Departement für Innere Angelegenheiten von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) verschieben.

Die am 15. April 2024 von der sozialdemokratischen Fraktion eingereichte Motion verlangt eine Umstrukturierung der Ministerien, um die Zuständigkeit für das BWO in die Hände ihrer eigenen Bundesrätin zu legen. Nach Ansicht der Sozialdemokraten kann nur eine Bundesrätin aus ihren Reihen die Interessen der Mieterinnen und Mieter angemessen berücksichtigen. Die Motionäre schreiben, dass im Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung «bei der Bekämpfung der hohen Immobilienpreise einseitig die Interessen der Immobilienbranche im Zentrum stehen». Dies habe sich jüngst bei der Erarbeitung des «Aktionsplans Wohnungsknappheit» gezeigt –mehrere Vorschläge von Verbänden, die der sozialdemokratischen Fraktion nahe stehen, wurden nicht berücksichtigt. Dass auch viele Vorschläge der Gegenseite verworfen wurden, haben die Sozialdemokraten offensichtlich übersehen.

Der Hauseigentümerverband hat den «Aktionsplan Wohnungsknappheit» ebenfalls kritisiert und festgestellt, dass Lösungen fehlen, die eine unmittelbare Ankurbelung der Wohnraumproduktion gewährleisten könnten. Unser Verband lehnt diverse vorgeschlagene Massnahmen klar ab. In einer Demokratie muss es jedoch möglich sein, einen Bericht oder einzelne darin enthaltene Massnahmen zu kritisieren, ohne gleich eine institutionelle Revolution anzustreben.

Diese übertriebene Forderung gründet in der falschen Überzeugung, dass das Bundesamt für Wohnungswesen Sozialpolitik betreiben sollte. Die Sozialpolitik ist tatsächlich im Departement für Innere Angelegenheiten angesiedelt, geleitet von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP). Das Problem ist, dass das BWO nicht für Sozialpolitik zuständig ist und auch nicht dafür missbraucht werden sollte. Das BWO ist in erster Linie für den Vollzug von Bundesgesetzen im Bereich der Wohnraumförderung und des Mietrechts verantwortlich. Darüber hinaus dient das BWO als Kompetenzzentrum des Bundes für Wohnungsfragen, unterstützt den Bundesrat in der Wohnungspolitik und erarbeitet Entscheidungsgrundlagen.

Als Kompetenzzentrum für Wohnungsfragen muss sich das Bundesamt für Wohnungswesen naturgemäss nicht nur mit dem quantitativen Wohnungsmangel befassen, sondern auch mit Fragen der Stadtentwicklung, der Altbauerneuerung, den Altersfragen und der haushälterischen Nutzung von Energie und anderen Ressourcen. Es ist klar, dass aufgrund der ressortübergreifenden Probleme punktuelle interdisziplinäre und interdepartementale Zusammenarbeit erforderlich sein kann, zum Beispiel mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), wenn es um rechtliche Fragen geht. Eine Umstrukturierung der Departemente ist jedoch ein sinnloser Plan, der lediglich viel Geld und Ressourcen binden würde, ohne eine einzige neue Wohnung zu schaffen. Der HEV Schweiz wird sich dezidiert wehren – sowohl gegen diese Forderung als auch gegen den Versuch, mit dem BWO Sozialpolitik zu betreiben.

«Das Bundesamt für Wohnungswesen ist nicht für Sozialpolitik zuständig und sollte auch nicht dafür missbraucht werden.»