Verheirateten steht die Hälfte des Nachlassvermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Teils reicht diese gesetzliche Begünstigung aber nicht dafür aus, dass der…
Erbrecht
Wenn Verheiratete keine Vorkehrungen für den Todesfall treffen, kann der hinterbliebene Partner in finanzielle Schwierigkeiten geraten.
Verheirateten steht die Hälfte des Nachlassvermögens des verstorbenen Ehepartners zu. Teils reicht diese gesetzliche Begünstigung aber nicht dafür aus, dass der…
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