Aus dem Bundeshaus

Bauen muss auch in Städten möglich sein – vereinfachte Anwendung des ISOS zwingend

von Maja Riniker

Nationalrätin Vorstandsausschuss HEV Schweiz

Das Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) umfasst 1274 Objekte, was 20 Prozent der Siedlungen in der Schweiz entspricht. Drei Viertel des Gebiets der Stadt Zürich sind im ISOS verzeichnet, wobei sich ein Grossteil der Stadt Zürich im Gewässerschutzbereich befindet. Diese Kombination aus ISOS und Gewässerschutzbereich hat schwerwiegende Auswirkungen auf das Bauen. Berührt ein Bauprojekt eine Bundesaufgabe, beispielsweise eine Ausnahmebewilligung im Gewässerschutzbereich, führt dies zur sogenannten Direktanwendung des ISOS. Das heisst, das ISOS muss unmittelbar berücksichtigt werden. Bei einer erheblichen Beeinträchtigung ist zwingend ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einzuholen. Ein Bauprojekt wird sowohl von der Gemeinde als auch vom Kanton und unter Umständen vom Bund (ENHK) beurteilt. Die Direktanwendung des ISOS führt zu Verzögerungen in Baubewilligungsverfahren, zu Verteuerungen der Bauprojekte oder kann Bauprojekte sogar ganz verunmöglichen. Findige Anwälte haben das ISOS für sich entdeckt. Unter dessen Deckmantel wird versucht, unliebsame Bauprojekte zu verhindern. Derzeit ist in der Stadt Zürich der Bau von rund 4000 Wohnungen blockiert, und zahlreiche Bauprojekte werden aufgrund der unsicheren Rechtslage sistiert. Die Direktanwendung verhindert die raumplanerisch geforderte Siedlungsverdichtung.

Runder Tisch ISOS

Bundesrätin Baume-Schneider hat im Jahr 2025 einen Runden Tisch ISOS einberufen, nachdem der Kanton Zürich beim Bund vorstellig geworden war. Der HEV Schweiz nahm in der zweiten Runde daran teil. Wichtigstes Anliegen dabei ist, die Direktanwendung des ISOS auf Bundesaufgaben, die eine Auswirkung auf das Ortsbild haben, zu beschränken. Der Bundesrat hat darauf eine Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über das ISOS (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) eröffnet. Die beschlossenen Massnahmen des Runden Tisches ISOS sollen damit umgesetzt werden. Die Vernehmlassungsfrist lief Mitte Mai 2026 ab.

Wichtiger erster Schritt

Bundesrechtliche Bewilligungen, die nicht in direktem Zusammenhang mit einem visuellen Erscheinungsbild eines Ortsbildes stehen, z. B. die Prüfung und Erteilung von gewässerschutzrechtlichen Bewilligungen und die Errichtung von unterirdischen Zivilschutzbauten, sollen als Bundesaufgabe keine Direktanwendung des ISOS mehr auslösen. Diese Änderung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Sie vereinfacht das Bauen in ISOS-inventarisierten Gebieten. Insgesamt geht die Vorlage jedoch zu wenig weit. Denn sie löst die grundsätzliche Problematik mit dem Umgang des ISOS nicht. Zudem vermag sie nicht die effektive Planungs- und Rechtssicherheit für Bauherren und Grundeigentümer zu schaffen. Es ist deshalb an der Zeit, das heisse Eisen «ISOS» mit einer Gesetzesrevision umfassend anzupacken. Der Siedlungsentwicklung nach innen muss zum Durchbruch verholfen werden. In inventarisierten Siedlungen ist der Bau von dringend benötigtem Wohnraum zu ermöglichen.

«Drei Viertel des Gebiets der Stadt Zürich sind im ISOS verzeichnet [...].»