Herr Meier lebt in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft und ist – wie einige Miteigentümer – unzufrieden mit dem Verwalter. Die Zusammenarbeit läuft nicht mehr…
Rechtliches
Ist die Stockwerkeigentümerschaft unzufrieden mit dem Verwalter, kann dieser abberufen werden. Was es zu beachten gilt: eine Anleitung.
Herr Meier lebt in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft und ist – wie einige Miteigentümer – unzufrieden mit dem Verwalter. Die Zusammenarbeit läuft nicht mehr…