Rechtliches

Abberufung des Verwalters im Schweizer Stockwerkeigentum

Ist die Stockwerkeigentümerschaft unzufrieden mit dem Verwalter, kann dieser abberufen werden. Was es zu beachten gilt: eine Anleitung.

von Neslihan Kaya

Rechtskonsulentin, MLaw, Juristin beim HEV Schweiz

 

Herr Meier lebt in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft und ist – wie einige Miteigentümer – unzufrieden mit dem Verwalter. Die Zusammenarbeit läuft nicht mehr…

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