Die unbekannte Katze wird vielleicht vermisst, und Sie können für ein glückliches Wiedersehen sorgen. So sollten Sie vorgehen:
1. Machen Sie Fotos der Katze.
2. Prüfen Sie, ob die Katze ein Halsband mit Adresse trägt. Vielleicht wohnt sie in der Nähe.
3. Trägt sie keine Adresse, fragen Sie in der Nachbarschaft, ob jemand die Katze kennt.
4. Kennt niemand die Katze, prüfen Sie die Vermisstmeldungen bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale (STMZ) unter stmz.ch. Da Katzen manchmal weit laufen, erweitern Sie den Suchradius auf mindestens zehn Kilometer.
5. Ist keine Vermisstmeldung aufgeschaltet, sollte geprüft werden, ob die Katze einen Chip trägt. Haben Sie keinen Zugang zu einem Chiplesegerät, bitten Sie eine Tierschutzorganisation, die Polizei, einen Tierarzt oder ein Tierheim, die Katze auf einen Chip zu prüfen.
6. Kann mittels Chip der Halter ermittelt werden, melden Sie sich bei der registrierten Person. Ist die Katze nicht gechippt, erfassen Sie eine Fundmeldung mit Foto bei der STMZ. Diese leitet alle Fundmeldungen an die zuständige kantonale Meldestelle weiter und erfüllt damit stellvertretend die gesetzliche Meldepflicht (Art. 720a ZGB). Teilen Sie die Fundmeldung in den sozialen Medien.
7. Drucken Sie Fundanzeigen, hängen Sie diese in der Umgebung auf.
8. Legen Sie der Katze ein Papierhalsband um mit Ihrer Telefonnummer und der Bitte, der Halter solle sich bei Ihnen melden. Trägt die Katze das Halsband nach ein paar Tagen immer noch, ist davon auszugehen, dass sie herrenlos ist oder vermisst wird. Das Papier soll bei Belastung reissen können.
9. Schicken Sie die Fundmeldung an alle Tierarztpraxen in der weiteren Umgebung.
10. Haben Sie keine Möglichkeit, die Katze vorübergehend bei sich aufzunehmen, nehmen Sie mit Tierheimen Kontakt auf.
11. Ist die Katze krank oder verletzt, gehen Sie umgehend mit ihr zu einem Tierarzt, oder bitten Sie eine Tierschutzorganisation, sich dem Tier anzunehmen.
Über 5000 Katzen werden aktuell in der Schweiz vermisst. Viele davon werden laufend gesichtet, ohne dass jemand merkt, dass sie ihr Zuhause nicht mehr finden. Helfen Sie mit, mehr Katzen wieder in ihr richtiges Zuhause zu bringen.
Was sagt das Gesetz?
- In der Schweiz gibt es (noch) keine Chippflicht, deshalb sind leider sehr viele Katzen nicht gechippt.
- Die Regeln über Fund, Aufbewahrung, Herausgabe und Eigentumserwerb regelt das Schweizerische Zivilgesetzbuch unter Art 720a ff. ZGB.
- Der Finder eines Tieres muss den Eigentümer über den Fund informieren. Wenn er diesen nicht kennt, muss der Finder den Fund anzeigen. Dies wird durch die Fundmeldung bei der STMZ erfüllt (vgl. Punkt 6).
- Die gesetzliche «Aufbewahrungspflicht» beträgt für Haustiere zwei Monate. Erst danach geht das Eigentum auf den Finder über.