Wenn dem Steueramt etwas nicht plausibel erscheint, weil Steuerpflichtige zum Beispiel zu hohe Berufsauslagen geltend machen, kann die Einschätzung im Veranlagungsverfahren korrigiert und die geschuldete Steuer neu festgelegt werden. In gravierenden Fällen wird der Fiskus sogar eine Untersuchung einleiten.
Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung
Als Steuerhinterziehung gilt, wenn man Einkommen und Vermögen falsch, unvollständig oder gar nicht deklariert. Das ist etwa der Fall, wenn jemand ein Konto, Wertschriften oder Kryptowährungen nicht angibt oder «vergisst», den Lohnausweis für den Nebenerwerb einzureichen.
Steuerbetrug
Steuerbetrug
Wenn man gefälschte, verfälschte oder unwahre Dokumente einreicht, gilt das als Steuerbetrug. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand sein Einkommen im PDF des Lohnausweises nach unten «korrigiert» oder Belege für Abzüge wie etwa PK-Einkäufe, Säule 3a und Liegenschaftsunterhalt fälscht.
Verletzung der Verfahrenspflichten
Verletzung der Verfahrenspflichten
Das ist der Fall, wenn man auf Nachfrage nicht alle Steuerunterlagen einreicht, die das Steueramt braucht, um einen Sachverhalt genau zu klären.
Fazit: Je nach Schweregrad drohen Strafsteuern und Bussen, die dreimal so hoch sein können wie die nachträglich erhobenen Steuern – und sie können rückwirkend für die letzten zehn Jahre geltend gemacht werden. In schwerwiegenden Fällen können die Behörden auch Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren verhängen.
So sparen Sie rechtmässig Steuern
Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sind keine Option. Schöpfen Sie dagegen den gesetzlichen Spielraum aus, um Steuern zu sparen. Die wichtigsten Ansatzpunkte sind die Vorsorge, Geldanlagen, Immobilien und die Pensionierung.
So sind etwa freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse und Einzahlungen in die dritte Säule für die meisten Steuerpflichtigen die stärksten Hebel, um die Steuerbelastung zu senken. Beides darf man vom steuerbaren Einkommen abziehen. Der Grenzsteuersatz zeigt, dass es sich lohnt, das steuerbare Einkommen zu senken: Ein Ehepaar in Bern mit 150 000 Franken Einkommen zahlt 380 Franken weniger Steuern, wenn es sein steuerbares Einkommen nur schon um 1000 Franken senken kann.
Nach der Pensionierung hat vor allem der Entscheid, ob man sich das Pensionskassenguthaben auszahlen lässt oder als Rente bezieht, einen grossen Einfluss auf die Steuerlast. Der Kapitalbezug ist dabei auf Dauer häufig attraktiver als die Rente, die dafür bis ans Lebensende garantiert ist.
Wichtig ist grundsätzlich, dass man die Bezüge von Altersguthaben staffelt – egal ob aus der zweiten oder dritten Säule. Wer Pensionskassen-, Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben über mehrere Jahre verteilt bezieht, spart oft mehrere Tausend Franken.
Hausbesitzer können ihre Steuern zudem optimieren, indem sie beispielsweise die Hypothek nicht übermässig amortisieren. Und für Unterhaltsarbeiten sollten sie ein geschicktes Timing wählen: Grössere Renovationsarbeiten verteilt man am besten auf mehrere Steuerperioden.