Vorsorgen

Nachlass regeln: Soll man die Kinder miteinbeziehen?

Auch ohne Zustimmung der Nachkommen ist ein Testament gültig. Wer Probleme vermeiden will, sollte die Nachlassplanung trotzdem in der Familie besprechen.

von Karin Brunner

Leiterin Nachlassplanung beim VZ VermögensZentrum

Viele Eltern stellen sich die Frage, ob sie ihren Nachlass allein oder gemeinsam mit ihren Kindern regeln sollen. Je nach Familiensituation fällt die Entscheidung nicht leicht. Ein klärendes Gespräch mit den Kindern kann helfen, Enttäuschungen und Streit zu vermeiden.

Meistbegünstigung

Für viele Eltern ist es besser, wenn die Kinder erst erben, wenn beide Elternteile verstorben sind. Sie wollen so verhindern, dass der überlebende Partner beispielsweise das Eigenheim verkaufen muss, um die Kinder auszuzahlen. Darum begünstigen sie sich gegenseitig. Das können sie auch ohne die Mitsprache der Kinder tun. Allerdings lohnt es sich in der Regel, die Kinder weitestgehend zu informieren.

Testament

Wenn man nichts regelt, entscheidet das Erbrecht, wer wie viel aus dem Nachlass erhält. Mit einem Testament kann man diese Regeln so ändern, dass sie zur Familie passen. Ein Testament kann man ohne die Mitsprache der Kinder aufsetzen und zum Beispiel ihren Anspruch am Erbe erhöhen oder reduzieren. Ihre Pflichtteile dürfen allerdings nicht verletzt werden (siehe Grafik).

Oder man bestimmt im Testament mit Teilungsvorschriften, wer welche Vermögenswerte aus dem Nachlass erhalten soll. Ein Testament kann man jederzeit ändern, ohne die Einwilligung der Kinder einzuholen oder sie zu informieren.

Erbvorbezug

Viele Eltern geben schon zu Lebzeiten Vermögenswerte an ein Kind weiter. Um Streit zu vermeiden, lohnt es sich, die anderen Familienmitglieder darüber zu informieren und die Werte schriftlich festzuhalten. Nach dem Tod der Eltern muss das Kind den Vorbezug gegenüber den anderen Erben ausgleichen.

Tipp: Teilen Sie Ihrem Kind mit, dass es die erhaltenen Werte (Erbvorbezug) in der späteren Erbteilung gegenüber den anderen Geschwistern ausgleichen muss. So können Sie Missverständnissen vorbeugen.

Erbvertrag

Wer maximale Transparenz und Verbindlichkeit will, arbeitet zusammen mit dem Ehepartner und den Kindern einen Erbvertrag aus. Anders als bei einem Testament müssen alle dem Erbvertrag zustimmen und ihn auch unterschreiben. Er wird öffentlich beurkundet. Man kann den Erbvertrag später nur ändern oder aufheben, wenn alle Beteiligten einverstanden sind.

Sinnvoll ist der Erbvertrag besonders für Patchwork-Familien mit Kindern aus mehreren Beziehungen. Sie können im Vertrag auch Vor- und Nacherben einsetzen. So bestimmen sie, dass das Vermögen nach dem Tod des überlebenden Partners in der Familie des zuerst Verstorbenen bleibt.

Mit einem Erbvertrag lässt sich auch ausschliessen, dass pflichtteilsgeschützte Erben bei der Erbteilung Ansprüche geltend machen, auf die sie früher verzichtet hatten. Das ist vor allem auch für Unternehmerinnen und Unternehmer wichtig, die ihre Nachfolge verbindlich regeln wollen.