Bei der Planung von Neubauten wird häufig stillschweigend vorausgesetzt, dass alle Nutzerinnen und Nutzer jung, gesund und mobil sind. Doch die Realität sieht anders aus: Viele Menschen sind im Laufe ihres Lebens – zeitweise oder dauerhaft – auf barrierefreie Zugänge angewiesen. Sei es mit einem Kinderwagen, nach einer Verletzung, bei der Nutzung von Krücken oder einem Rollstuhl. Oder im Alter, wenn die Mobilität nachlässt. Gleichzeitig steigt der Wunsch, möglichst lange selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden zu leben. Auch viele jüngere Wohneigentümer legen zunehmend Wert auf ein sicheres, hindernisfreies Zuhause ohne Stolperfallen.
Gesetzlich verankert
Ziel ist eine gebaute Umwelt, die allen Menschen in der Schweiz gleichberechtigten Zugang ermöglicht – unabhängig von Alter oder körperlicher Verfassung. Hindernisfreies Bauen schafft die Voraussetzung dafür: Es erleichtert allen die Nutzung von Bauten und Anlagen und ist gesetzlich verankert – etwa durch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) für Neubauten und bewilligungspflichtige Umbauten. Die Regelungen, gerade für den Wohnungsbau, sind in den kantonalen Baugesetzen noch differenzierter und gehen in vielen Kantonen über das BehiG hinaus.
Ein hindernisfreier Zugang bedeutet:
● Ein schwellenloser Zugang und Rampen mit maximal 6 Prozent Steigung
● Mindestmasse für Sanitärräume und Aufzüge
● Ausreichende Durchgangsbreiten in Korridoren, Türöffnungen und Bewegungsflächen
● Erreichbarkeit von Bedienelementen
● Rollstuhlgerechte (Besucher-)Parkplätze
Über das hindernisfreie Bauen haben wir uns mit Eva Schmidt unterhalten. Sie ist dipl. Arch. ETH und leitet die Fachstelle Hindernisfreie Architektur.
Frau Schmidt, gibt es einen Unterschied zwischen den beiden Begriffen barrierefreies Bauen und hindernisfreies Bauen?
Die beiden Begriffe stehen für dasselbe Ziel: eine Umwelt, die allen zugänglich ist. Bauwerke sollen niemanden daran «hindern», selbstständig zu leben. Der Begriff «hindernisfrei» nimmt dies auf. Er passt nicht nur für absolute Barrieren wie Stufen, sondern auch für relative Hindernisse wie z.B. Schwellenhöhen.
Weshalb braucht es die Fachstelle «Hindernisfreie Architektur»?
Um hindernisfrei zu bauen, muss man verstehen, wie Hindernisse entstehen und wie sie vermieden werden können. Gemeinsam mit Betroffenen untersuchen wir, welche Anforderungen Räume und Bauteile erfüllen müssen, um zugänglich und nutzbar zu sein. Daraus entwickeln wir allgemeingültige Regeln der Baukunst und erklären deren Hintergründe. Ziel ist es, Bauherren, Planern und Behörden die Erstellung hindernisfreier Gebäude zu erleichtern. Das Wissen bringen wir in Normprojekten ein und geben es über unsere Website, Publikationen, den Newsletter und in Weiterbildungen an Bauverantwortliche weiter.
Gibt es Zahlen, wie viele Personen in der Schweiz mit eingeschränkter Mobilität zu kämpfen haben?
Laut offiziellen Zahlen leben in der Schweiz mehr als 1,7 Mio. Menschen mit Einschränkungen, davon rund 600 000 mit starken Einschränkungen. Für sie bedeutet mobil sein im Alltag Hochleistungssport – jedes Hindernis wird dabei zu einer zusätzlichen Hürde. Doch früher oder später betrifft es uns alle: wenn wir Kinderwagen oder Gepäck dabei haben, nach einem Unfall oder im Alter. Dann spüren wir, wie wertvoll hindernisfreie Gebäude sind – nicht nur für einige, sondern für uns alle. Die hindernisfreie Architektur ist darum ein gesellschaftliches Ziel. Die Zahlen verdeutlichen beispielsweise, dass wir dringend und in grosser Zahl flexibel nutzbare und gut anpassbare Wohngebäude benötigen.
Bereits eine Türschwelle kann ein Hindernis sein. Die SIA Norm 500 beziffert die konforme Schwelle für hindernisfreies Bauen mit 25 mm Bauhöhe.
Die SIA 500 erlaubt kleine Schwellen bis 25 mm nur, wenn diese aus technischen Gründen notwendig sind. Schwellendetails an Aussentüren müssen hohen Anforderungen an Dichtigkeit, Lärmschutz und Entwässerung genügen. Die Norm ist im Neubau wie auch im Umbau und bei allen Gebäudekategorien und Gebäudegrössen anzuwenden. Darum gibt sie eine Grenze für die Höhe konstruktiv bedingter Schwellen vor. So können auch einfachere Lösungen, beispielsweise an Flügeltüren, umgesetzt werden, ohne dass die Schwellen zu einem unüberwindbaren Hindernis werden. Zur Diskussion steht hingegen, ob die Ausführungstoleranzen reduziert werden können, denn die 25 mm werden in der Praxis oft deutlich überschritten. Für Menschen mit Gehbehinderung ist jede Schwelle ein Hindernis. Gerade im Wohnungsbau empfehlen wir sehr, auch bei Balkon- und Terrassentüren Lösungen ohne Absätze einzusetzen. Denn der private Aussenraum hat für Menschen mit eingeschränkter Mobilität eine besonders hohe Bedeutung.
Das Bedienen zum Beispiel einer Schiebetüre ist für Personen mit uneingeschränkter Mobilität problemlos. Was zeichnet jedoch eine optimale, rollstuhlgerechte Manövrierfläche für die Bedienung einer Schiebetüre aus?
Für das Öffnen und Schliessen einer Schiebetüre ist, wie bei einer Flügeltüre, ein seitlicher Abstand der Hebel zu angrenzenden Raumecken notwendig. So kann man sich mit dem Rollstuhl parallel zur Türe aufstellen und je nach individuellen Kräften die Türe mit der linken oder der rechten Hand bedienen. Der Kraftaufwand für das Entriegeln, Schieben oder Ziehen darf nicht zu gross sein.
Wie beurteilen Sie das hindernisfreie Bauen: Hat sich in den letzten Jahren oder Jahrzehnten eine Verbesserung gezeigt?
Das Bewusstsein ist deutlich gestiegen, nicht zuletzt, weil in allen Kantonen im Bewilligungsverfahren die Hindernisfreiheit durch spezialisierte Fachpersonen geprüft und eingefordert wird. Was auf den Plänen erkennbar ist, wird gut umgesetzt. Bis zur Ausführung gibt es aber diverse Details zu lösen, beispielsweise von Fenstertürschwellen oder Handläufen, die in den Baugesuchsplänen nicht sichtbar sind. Hier kommt es noch immer häufig zu Fehlern, und es entstehen unnötige Hindernisse.
Und wie sehen Sie die Zukunft, gerade auch im Hinblick auf die demografische Entwicklung und das Altern der Bevölkerung?
Die schnell wachsende Bevölkerung in Kombination mit der demografischen Entwicklung fordert uns vor allem im Wohnungsbau heraus. Die Dringlichkeit, Wohnraum zu erstellen, darf aber nicht dazu führen, dass die Anpassbarkeit und Besuchseignung der Wohnungen vernachlässigt wird. Die Bauten werden über viele Jahre genutzt, und sind sie einmal gebaut, lassen sich Hindernisse, wenn überhaupt, nur mit sehr viel Aufwand beseitigen. Daher gilt es, mit viel Aufmerksamkeit den Ausbau des Wohnungsangebots zu begleiten, damit möglichst alle Wohngebäude hindernisfrei anpassbar erstellt werden und die freie Wahl der Wohnform für alle Menschen möglich wird.








